Pflegeberatung Sindlingen

Pflegebedürftigkeit kann jeden Menschen treffen und oft kommt sie plötzlich und unerwartet. Viele Betroffene haben Angst, die Pflege in fremde Hände zu geben und möchten am liebsten von ihren Angehörigen in den eigenen vier Wänden gepflegt werden.

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Für alle an diesem Prozess beteiligten Personen entstehen mit der Pflegebedürftigkeit unzählige Fragen, die einer Antwort bedürfen. Bei einem Beratungsgespräch über die Pflege können Angehörige wie Betroffene ihren Beratungsbedarf klären und werden auch über die erste Beratung zur Pflege in Sindlingen kompetent und verständnisvoll begleitet.

Pflegeberatung Sindlingen – Die Beratung für pflegende Angehörige

Bei der Pflegeberatung handelt es sich um ein kostenloses Angebot, das sich auf die Beratung für Angehörige von Senioren in Sindlingen spezialisiert und auch anderen pflegenden Angehörigen zur Seite steht. Die Pflegeberatung kann auch in den eigenen vier Wänden mit einem Beratungsbesuch eines Pflegedienstes stattfinden.

Die Beratungspflege in Sindlingen umfasst alle Themen, mit denen Betroffene im Rahmen der Pflegebedürftigkeit konfrontiert werden. So erfolgt der Beratungseinsatz zur Pflege nicht nur zur häuslichen Pflege, sondern auch zu den Pflegeleistungen. Die Leistungen, die Pflegebedürftige erhalten, unterscheiden sich und sind davon abhängig, ob ein Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 vorliegt.

Beratung zum Pflegegrad in Sindlingen

Bei der Beratung zum Pflegegrad (früher: Beratung zur Pflegestufe) handelt es sich stets um eine kostenlose Pflegeberatung. Dennoch unterscheidet sich die Inanspruchnahme einer solchen Patientenberatung zur Pflege in Sindlingen. Die Beratungsgespräche erfolgen für Angehörige von Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 auf freiwilliger Basis. Angehörige von Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad ab 2 sind dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen an einem solchen Beratungsgespräch teilzunehmen. Für Betroffene der Pflegegrade 2 und 3 handelt es sich um eine halbjährliche Pflegeberatung in Sindlingen, für Betroffene der Pflegegrade 4 und 5 erfolgt ein solcher Beratungsdienst zur Pflege sogar alle drei Monate.

Alle Gespräche sind dabei kostenlos und verfolgen das Ziel einer qualitativ hochwertigen Pflege im häuslichen Bereich. Die Beratungen werden durch die Pflegekasse bereitgestellt, um zu gewährleisten, den Gesundheitszustand von Pflegebedürftigen beizubehalten oder sogar zu verbessern. Ebenso soll durch die Beratungsgespräche Komplikationen vorgebeugt werden, die mit möglichen Fehlern in der Pflege zusammenhängen könnten.

Pflegeberatung Sindlingen – Ziele der Beratungspflege

Neben einem Beratungsgespräch zum Pflegegeld oder einer Beratung zu Pflegeleistungen finden auch folgende Beratungen statt:

  • Beratung zur häuslichen Pflege in Sindlingen
  • Beratung zur Altenpflege in Sindlingen
  • Beratung für Angehörige zum Thema Dekubitus
  • Beratung zur ambulanten Pflege
  • Beratung zur Pflege bei Demenz
  • Beratung in der Pflege zum Thema Hausarbeit
  • Beratung zur Verhinderungspflege.

Pflegeberatung Sindlingen – Alles auf einen Blick

Wenn eine Familie von der Pflegebedürftigkeit eines lieben Angehörigen betroffen ist, bedeutet dies für alle Beteiligten oft eine gewaltige Umstellung des bisherigen Lebens. Wichtig ist für pflegende Angehörige und die pflegebedürftigen Menschen vor allem, dass sie auftretende Fragen schnell und unkompliziert beantwortet wissen und auf vertrauensvolle Unterstützung setzen können. Sie müssen wissen, wie die neue Lebenssituation den Alltag beeinflusst und welche Möglichkeiten es gibt, um ebendiese Situation zu vereinfachen. Als Laie wissen Sie womöglich nicht, welche Hilfsmittel und Unterstützungsmöglichkeiten es gibt und welche Ihnen davon auch schnell und unkompliziert zustehen. Die umfassende Pflegeberatung in Sindlingen zeigt Ihnen genau auf, welcher Bedarf besteht und berät Sie individuell und nach Ihren Ansprüchen und Wünschen.

Auch dringend notwendig gewordene Umbaumaßnahmen, die im Rahmen der Pflegebedürftigkeit in den eigenen vier Wänden durchgeführt werden müssen, können in der Pflegeberatung ermittelt und mithilfe des Pflegegeldes abhängig vom Pflegegrad finanziert werden. Für Betroffene ab Pflegegrad 2 ist eine regelmäßige Teilnahme an einem solchen Gespräch verpflichtend. Eine Verletzung dieser Pflicht kann mit Sanktionen geahndet werden, die im schlimmsten Fall eine Streichung der Pflegeleistungen beinhaltet.

Pflegeberatung nach Paragraph 7a SGB XI und Paragraph 37 in Sindlingen

Die kostenlose Pflegeberatung kann auf zwei Arten wahrgenommen werden. Die Pflegeberatung nach Paragraph 7a SGB XI in Sindlingen ist vor allem als Informationsgespräch zu verstehen. Erste Fragen, die akut auftreten, können so geklärt werden. Diese Pflegeberatung ist vor allem dann sinnvoll, wenn gerade der Erstantrag bei der Pflegekasse gestellt wurde und Angehörige Leistungen beantragt habe. Die Beratung erfolgt auf freiwilliger Basis und ist individuell auf die Bedürfnisse der Betroffenen abgestimmt. In der Regel erfolgt dieser Beratungseinsatz in einer Pflegeberatungsstelle, zum Beispiel durch die Pflegeberatung der Diakonie oder anderer Anbieter. Falls das nicht möglich sein sollte, kann eine Beratung auch in der eigenen häuslichen Umgebung erfolgen. Ein professioneller Pflegeberater übernimmt die Gesprächsführung und versucht, erste Sorgen und Ängste zu schmälern oder sogar ganz zu nehmen. Gleichzeitig ermittelt er den individuellen Pflegebedarf und bespricht pflegetypische Themen, wie Möglichkeiten der Prävention oder auch die Inanspruchnahme von Pflegekursen für Angehörige.

Die besprochenen Themen sind:

  1. Die individuelle Ermittlung des anfallenden Bedarfs an Pflegehilfsmitteln und technischen Hilfsmitteln.
  2. Möglichkeiten der Anpassung oder des Umbaus der eigenen vier Wände im Rahmen einer Erleichterung der Pflege.
  3. Die Inanspruchnahme von Kursen und anderen Angeboten speziell für pflegende Angehörige, um so den Pflegestandard qualitativ hochwertig zu halten.

Nach Paragraph 37 ist die Pflegeberatung in Sindlingen verpflichtend für:

  1. Betroffene, bei denen das Pflegegeld die einzige in Anspruch genommene Leistung im Rahmen der Pflegebedürftigkeit darstellt.
  2. Betroffene, bei denen mindestens eins Pflegegrad 2 vorliegt. Für die Pflegegrade 2 und 3 besteht eine Teilnahmepflicht im Abstand von 6 Monaten, für die Pflegegrade 4 und 5 ist die Teilnahme sogar alle drei Monate verpflichtend.

Die Pflicht ist nicht gegeben, wenn die Pflege von einem Pflegedienst oder einer anderweitig professionellen Pflege durchgeführt wird.

Weitere Themen, die hier besprochen werden, sind u. a.:

  • Angebote, die der Erholung oder Entlastung von pflegenden Angehörigen dienen, also die Beratung zur Inanspruchnahme einer sogenannten Verhinderungspflege
  • Angebote, die in Form von Geld- oder Sachleistungen in Anspruch genommen werden können
  • Angebote für Kurse und Schulungen, die eine gute Pflege in den eigenen vier Wänden gewährleisten sollen.

Pflegeberatung Sindlingen – Nachweispflicht der Pflegeberatung

Erfolgt die Pflegeberatung im Rahmen von Paragraph 37.2, muss die Inanspruchnahme des Beratungstermins nachgewiesen werden. In aller Regel wird die Nachweispflicht durch die Beratungsstelle an die Pflegekasse weitergeleitet.

Der Nachweis muss so schnell wie möglich und zeitnah erfolgen, um Sanktionen, Leistungskürzungen oder gar komplette Streichungen der Leistungen zu verhindern. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, setzen Sie sich so schnell wie möglich mit der Pflegekasse in Verbindung.

Kontaktieren Sie uns gerne und informieren Sie sich bei uns.
Ihre Gute Pflege 24 GmbH.