Ab wann (Voraussetzung) kann Pflegegrad 3 (früher Pflegestufe 2) zuerkannt werden?

Wird bei Ihnen eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit festgestellt, kann durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) Pflegegrad 3 mit den dazugehörigen Pflege- und Betreuungsleistungen im Rahmen von gesetzlich zustehenden Pflegeleistungen zuerkannt werden.

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Pflegegrad 3, wie ergibt sich, wieviel Geld gezahlt wird?

Wie werden durch einen Gutachter Pflegegrad 3 und die Voraussetzungen für die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Pflegeleistungen festgestellt?

Als GKV und PKV versichertes Mitglied müssen Sie zuerst einen Antrag auf Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse stellen, damit Pflegeleistungen gewährt werden können. Bei gesetzlich Versicherten prüft der MD im Rahmen einer Begutachtung die noch bestehende Selbstständigkeit anhand von einem Punktekatalog. Werden zwischen 47,5 und maximal 70 Punkte ermittelt, wird Ihnen Pflegegrad 3 und damit die zugehörigen Leistungen zugesprochen. Fest steht dann auch, wieviel an Geldleistung gezahlt wird. Sie sind privat versichert? Dann übernimmt MEDICPROOF die gutachterliche Tätigkeit und damit die Vergabe der Punkte.

Folgende Kriterien werden für die Begutachtung bezüglich Pflegegrad 3 (ehemals Pflegestufe 2) mit den entsprechenden Leistungen hinzugezogen:

1. Die Mobilität

Wie selbstständig können Sie sich bewegen und die Körperhaltung halten?

2. Kommunikative und kognitive Fähigkeiten

Hier geht es darum, ob noch eine örtliche und zeitliche Orientierung besteht, Entscheidungen selbst getroffen werden können, Gespräche geführt und Bedürfnisse mitgeteilt werden können.

3. Verhaltensweisen und psychische Problemsituationen

Die Frage hier ist: Wie oft wird Hilfe bei psychischen Problemen wie beispielsweise ängstlichem oder aggressivem Verhalten benötigt?

4. Die Selbstversorgung

Wie gut sind die eigene Körperhygiene mit Waschen und Pflegen möglich?

5. Wie sieht es mit der Bewältigung und dem selbstständigen Umgang mit krankheits- und/oder therapiebedingten Belastungen und Anforderungen aus?

Welche Hilfen werden im Umgang mit Krankheit und Behandlung zum Beispiel bei Dialyse, Verbandswechsel usw. benötigt.

6. Wie gut ist die Pflege sozialer Kontakte und die Gestaltung des Alltagslebens noch möglich?

Bewilligung von Leistungen anhand eines Punktekatalogs bzgl. Pflegegrad 3

Für jedes dieser 6 Module vergibt der Gutachter Punkte, die zu einer Gesamtsumme addiert werden. Sind die erforderlichen Punkte erreicht, kann der Pflegegrad 3 in Anspruch genommen werden, weil die gesamten Punkte maßgebend sind. Nur unter dieser Voraussetzung können auch die enthaltenen Leistungen beantragt werden.

Welche Leistungen/Pflegeleistungen und wieviel Geld stehen Ihnen bei Pflegegrad 3 (Voraussetzung) zu?

Die Frage, welche Leistungen und wieviel Geld gewährt werden, stellen sich viele Pflegebedürftige, aber auch Angehörige. Im Detail geht es immer um Pflegegeld, Pflegesachleistungen sowie Zuschüsse zur Tages- und Nachtpflege, zur Kurzzeit-, Verhinderungs- sowie zur vollstationären Pflege.

Geldleistung und Sachleistung: Wieviel Geld wird bei Pflegegrad 3 (zuvor Pflegestufe 2)für die unterschiedlichen Leistungen, zu denen auch eine Haushaltshilfe gehört, gezahlt?

Ausgeführt wird die Pflege im Alter durch

  • Das Pflegegeld: Pflegegeld wird Ihnen bei Pflegegrad 3 in Höhe von 545,– Euro pro Monat gezahlt.
  • Die Pflegesachleistungen: Pflegesachleistungen werden mit 1.363,– Euro pro
  • Die Tages- und Nachtpflege: Für die Tages- und Nachtpflege erhalten Sie pro Monat 1.298,– Euro.
  • Die Kurzzeitpflege: Die Kurzzeitpflege wird mit 1.747,– Euro pro Monat finanziert. Bei Pflegegrad 3 kann auch ein Zuschuss von bis zu 3.386,– Euro für bis zu 8 Wochen gezahlt werden. Zusätzlich kann auch die Hälfte ihres Pflegegeldes von monatlich 545 Euro beziehen, sprich 272,50 Euro mit einbezogen werden.
  • Die Verhinderungspflege: Die finanzielle Leistung für die Pflege im Verhinderungsfall beziffert sich auf 1.612,– Euro/Monat oder alternativ 2.418,– Euro.
  • Die vollstationäre Pflege: Für die vollstationäre Pflege werden pro Monat 1.262,– Euro als Entlastungsbetrag gezahlt.
  • Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Für Betreuungs- und Entlastungsleistungen erhalten Sie pro Monat einen Entlastungsbeitrag in Höhe von 125,– Euro.
  • Für den Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: Für den Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel erhalten Sie pro Monat 25,50 Euro.
  • Der Hausnotruf: Der Hausnotruf wird mit 25,50 Euro bezuschusst.
  • Die Wohnraumanpassung: Die Wohnraumanpassung wird mit 4.000,– Euro / Gesamtmaßnahme gefördert.
  • Der Wohngruppenzuschuss: Der Wohngruppenzuschuss liegt pro Monat bei 214,– Euro.

Inhalte der Ihnen zustehende Betreuungs- und Entlastungsleistungen bei Pflegegrad 3(früher Pflegestufe 2)

Die Tages- und Nachtpflege bei Pflegegrad 3 orientiert sich inhaltlich an den Sachleistungen der Pflege. Das Geld (Geldleistung)kann für die teilstationäre Versorgung und die Tagespflege im Rahmen der zustehenden Leistungen verwendet werden.

Die Kurzzeitpflege kann etwa nach einem Krankenhausaufenthalt bei Pflegegrad 3 für die weitere Betreuung in einem Pflegeheim beansprucht werden. Voraussetzung: Im laufendem Jahr darf keine Verhinderungspflege von pflegenden Angehörigen oder einem Pflegedienst erfolgt sein.

Die Verhinderungspflege, geleistet durch einen ambulanten Pflegedienst im Falle von Urlaub oder Krankheit der pflegenden Angehörigen, wird für maximal 4 Wochen gezahlt. Wurde im laufenden Jahr keine Kurzzeitpflege beansprucht, wird die Pflege im Verhinderungsfall sogar für 6 Wochen gezahlt. Diese Voraussetzung ist Bedingung. Das Pflegegeld als Geldleistung kann hälftig für bis zu 6 Wochen bei Versorgung mittels Verhinderungspflege weitergezahlt werden.

Pflegegrad 3 Betreuung

Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen als Geldleistung sind bei Pflegegrad 3 für die Teilnahme an einer Betreuungsgruppe für leicht hilfsbedürftige Menschen gedacht, um eine körperliche und geistige Aktivierung zu erhalten. Auch für die Tages- und Nachtpflege sowie die Kurzzeitpflege bzw. die Pflege und Betreuung durch einen Pflegedienst ist die Verwendung dieser Leistungen gewährleistet. Darüber hinaus kann das Geld auch für eine Haushaltshilfe verwendet werden. Die Haushaltshilfe kümmert sich um die Wohnung in puncto Sauberkeit und Ordnung. Zudem hilft die Haushaltshilfe beim Einkaufen. Auch das Kochen kann die Haushaltshilfe übernehmen. Bei einer Krebserkrankung kann der Entlastungsbeitrag auf Antrag für den erforderlichen Zeitaufwand ebenfalls gewährt werden.

Der Zuschuss einer Geldleistung für die Wohnraumanpassung wird einmalig gezahlt, damit die Wohnung barrierefrei umgebaut werden kann. Dazu können auch ein Treppenlift, der Einbau von einem Badewannenlift oder auch der Umbau einer Badewanne zur ebenerdigen Dusche gehören. Erhöht sich bei Ihnen der Pflegegrad 3 um ein oder zwei Grad, kann eine weitere Zahlung beantragt und bewilligt werden.

Bei Pflegegrad 3 bezieht sich die Wohngruppenförderung auf die altersgerechte Anpassung des Wohnraums (einer Wohnung) für maximal vier Personen mit Pflegegrad 3, die sich als eine Senioren-WG bzw. eine ambulant betreute Wohngruppe zusammengefunden haben. Darüber hinaus gibt es einen Gründungszuschuss als Geldleistung in Höhe von jeweils 2.500,– Euro. Der monatliche Zuschuss für eine Organisationskraft beträgt darüber hinaus jeweils 214,– Euro bei Grad 3 für die Pflege.

Nutzung der stationären Pflegemöglichkeit bei Pflegegrad 3:

Der Eigenanteil der Bewohner hat sich dahingehend geändert, als dass der pflegebedingte Eigenanteil, der sog. einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) nicht mehr wie früher mit steigendem Pflegebedarf bzw. früher Pflegestufe/heute Pflegegrad steigt, sondern bleibt einheitlich für alle Bewohner seit 01.01.2017 gleich. Neben diesem Eigenanteil müssen Sie die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten bei Grad 3 weiterhin selbst tragen.

Weitere Leistungen, auf die Sie bei Pflegegrad 3 Anspruch haben

Wofür können Sie Pflegegeld und andere monetäre Leistungen bei Pflegegrad 3 verwenden?

Sie werden zu Hause versorgt, dann haben Sie bei Pflegegrad 3 Anspruch auf weitere Leistungen im Zusammenhang mit medizinischen Hilfsmitteln und Heilmitteln. Zuständig ist immer die eigene Pflege- oder Krankenkasse. Das Ziel dieser Leistungen ist, Einschränkungen durch Krankheit oder Behinderung bei Grad 3 zu mindern bzw. zu kompensieren.

Auch Hilfsmittel wie ein Rollstuhl, ein Rollator, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel gehören zu den weiteren Leistungen, auf denen Sie bei Pflegegrad 3 Anspruch haben. Ein Hausnotrufsystem gehört ebenfalls zu den Leistungen bei Pflegegrad 3. Spezielle Massagen als weitere Leistungen können im Rahmen der Heilmittel gewährt werden. Die Gewährung betrifft auch die Medikamentierung.

Kurz zusammengefasst

Die genannten Leistungen bei Pflegegrad 3 sollen Ihnen in einer besonderen Lebenssituation die Lebensqualität erhalten oder verbessern. Wichtig zu wissen ist, dass alle einzeln beantragt werden müssen. Dies gilt auch für die folgenden Leistungen bei Pflegegrad 3.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen in Kombination bei Pflegegrad 3 im Konsens der Pflegeleistungen

Eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist möglich, wenn Sie nicht nur durch Familienangehörige, sondern auch durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden. Dabei erhalten Sie das Pflegegeld nicht mehr zu 100 %, sondern nur noch anteilig. Es gilt der Grundsatz: „Der Anspruch auf Pflegegeld verringert sich um den Prozentsatz der ausgeschöpften Sachleistungen“ bei Grad 3.

Beratung und Beratungsbesuche bei Pflegegrad 3

Die Pflegekasse übernimmt bei Fragen zu Pflegegrad 3 die Kosten. Auch die regelmäßig erforderlichen Beratungsbesuche nach § 37.3 (SGB XI) gehören zum Leistungsumfang bei Pflegegrad 3

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Gute Pflege 24