Pflegegrad (Pflegestufe) beantragen

Um Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein Pflegegrad bestehen.

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Es gibt 5 Pflegegrade, die, je nach körperlicher und / oder geistiger Beeinträchtigung zugestanden werden. Wie Sie einen Pflegegrad beantragen können und viele weitere interessante Fakten rund um das Thema erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Warum wird ein Pflegegrad beantragt?

Ein Pflegegrad wird immer dann beantragt, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten möchte. Voraussetzung für diese Leistungen in Form von Geld- oder Sachgütern ist die Pflegebedürftigkeit. Darunter versteht man Personen, die durch gesundheitliche Beeinträchtigungen in ihrer eigenen Selbstständigkeit und Alltagsfähigkeiten so eingeschränkt sind, dass sie auf die Hilfe Dritter angewiesen sin. Diese Beeinträchtigung können körperlicher, kognitiver oder psychischer Natur sein und müssen so schwerwiegend sein, dass sie aus eigener Kraft nicht bewältigt werden können. Ferner muss die Dauer dieser Pflegebedürftigkeit für voraussichtlich mindestens 6 Monate bestehen.

Wie wird der Antrag gestellt?

Es gibt fünf Pflegegrade, die beantragt werden können. Sie dienen der Einstufung der jeweiligen Pflegebedürftigkeit. Welcher Pflegegrad (Pflegestufe) für Sie oder einen Angehörigen in Frage kommt, liegt im Ermessen der zuständigen Pflegekasse. Diese beauftragt einen Gutachter, der im Rahmen des häuslichen Umfeldes oder im Pflegeheim feststellt, wie ausgeprägt die jeweilige Pflegebedürftigkeit ist.

Wie läuft der Erstantrag auf einen Pflegegrad ab?

Der Erstantrag auf einen Pflegegrad (Pflegestufe) kann schriftlich mittels Brief oder Formular, telefonisch oder durch einen Pflegestützpunkt erfolgen.

1. Schriftlicher Antrag

Beim schriftlichen Antrag (Antragsformular) müssen Sie noch nicht detailliert auf die jeweiligen Einschränkungen eingehen. Der Gutachter wird sich bei seiner Beurteilung ein eigenes Bild vom Gesundheitszustand machen. Das kann für die Einschätzung von Vorteil sein.

2. Telefonischer Antrag

Mit einem Anruf bei der zuständigen Pflegekasse können Sie einen Antrag auf Pflegegrad (Pflegestufe) stellen. Sie erhalten ein Formular, das ausgefüllt und zurückgeschickt werden muss. Danach wird ein Termin mit einem Gutachter vereinbart.

3. Antrag über einen Pflegestützpunkt

In einem der von den Kranken- und Pflegekassen eingerichteten Pflegestützpunkte, können Sie in einem persönlichen Gespräch Beratung einholen und dort auch den Pflegegrad beantragen.

4. Antrag über Musterformulare

Eine weitere Möglichkeit um Pflegegrad (Pflegestufe) zu beantragen ist mit Hilfe eines vorgefertigten Musterformulars. Sie erhalten es bei der zuständigen Pflegekasse. Hier sind die Formulierungsmöglichkeiten vorgeben.

Was passiert, nachdem der Antrag auf einen Pflegegrad gestellt wurde?

Nachdem der Antrag auf einen Pflegegrad (Pflegestufe) gestellt wurde, meldet sich ein Gutachter und vereinbart mit Ihnen einen Termin zur Begutachtung der sich bietenden Situation.

Wie lang ist die Begutachtungsfrist für die Pflegekasse?

Wenn der Begutachtungstermin vorüber ist, hat die Pflegekasse Zeit, Ihnen innerhalb von 25 Arbeitstagen schriftlich mitzuteilen, ob ein Pflegegrad anerkannt wird oder nicht. Als Start dieser Frist ist der Posteingang des Antrags bei der Pflegekasse zu sehen. Ausnahme bilden hier Eilanträge in akuten Fällen. Diese müssen innerhalb einer Woche anerkannt oder abgelehnt werden.

Begutachtungsfrist für die Pflegekasse

Was passiert bei einer Nichteinhaltung dieser Frist?

Sofern die Pflegekasse diese Frist nicht einhalten sollte, hat die Person, für die der Pflegegrad beantragt werden soll einen Anspruch auf eine Entschädigung. Diese beträgt 70 € für jede angefangene Woche der Verzögerung. Der Anspruch entfällt, wenn das Versäumnis durch den Versicherten zustande kommt oder die versicherte Person bereits einen Pflegegrad von mindestens 2 hat und in einer vollstationären Pflegeeinrichtung untergebracht ist. Die Entschädigung dient als Leistung on top zu dem Pflegegeld.

Welcher Pflegegrad kommt in Frage: 1, 2, 3, 4 oder 5?

Beim Antrag auf einen Pflegegrad handelt es sich um einen allgemeinen Antrag auf den Erhalt von Pflegeleistungen. Welcher Pflegegrad (Pflegestufe) letztendlich bewilligt wird, liegt im Ermessen der Pflegeversicherung, die auf Basis des vorhandenen Gutachtens ihre Entscheidung trifft.

Die Bewertung der Pflegegrade nach einer Ziffer hat dabei folgende Bedeutung:

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Bei welchen Beeinträchtigungen und Krankheiten wird ein Pflegegrad beantragt?

Grundsätzlich gibt es folgende Krankheitsgruppen und -gebiete, die oft im Zusammenhang mit einer Pflegebedürftigkeit stehen:

  • Krebserkrankungen
  • Krankheiten des Bewegungsapparates: Arthrose, Osteoporose, rheumatoide Arthritis etc.
  • Krankheiten des Kreislaufsystems: Herzinfarkt, Schlaganfall etc.
  • Krankheiten des Nervensystems: Morbus Parkinson, neurologische Folgen von Diabetes mellitus etc.
  • Krankheiten der Psyche: Demenz, Alzheimer etc.
  • Senilität und andere unspezifische Symptome, die als Folge einer anderen Erkrankung, z. B. einer Demenz auftreten

Ist eine rückwirkende Zahlung der Leistungen möglich?

Ja. Da es oft mehrere Wochen dauert, bis die Pflegekasse eine Entscheidung über einen Pflegegrad getroffen hat, erfolgt eine rückwirkende Erstattung der Leistungen ab Datum der Anstragsstellung.

Was ist ein Eilantrag für einen Pflegegrad (Pflegestufe)?

Manchmal kann es erforderlich sein, dass ein Eilantrag auf einen Pflegegrad (Pflegestufe) gestellt werden muss. Das ist dann der Fall, wenn durch Operation oder schwere Krankheit im Krankenhaus nicht absehbar ist, dass der Betroffene wieder selbstständig wird. Hier ist eine schnelle Handlung erforderlich. In aller Regel schaltet sich hier der Sozialdienst des Krankenhauses ein und geht alle wichtigen Schritte mit Ihnen durch.