Ab wann wird Pflegegrad 2 zuerkannt?

Wenn bei Ihnen erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit seitens des Medizinischen Dienstes (MD) festgestellt werden, können Sie in Pflegegrad 2 eingestuft werden, weil die Voraussetzung auch für zugehörige Leistungen besteht.

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Wie werden der Pflegegrad 2 und die Voraussetzung festgestellt?

Bei gesetzlich versicherten Patienten wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes die aktuell noch vorhandene Selbstständigkeit bezüglich der physischen und psychischen sowie kognitiven Einschränkungen einschätzen. Als Grundlage für die Zuerkennung eines Pflegegrades, hier speziell Pflegegrad 2, gelten die vom Gutachter vergebenen Punkte in Bezug auf die (Un-)Selbstständigkeit. Je stärker die Selbstständigkeit eingeschränkt ist, umso höher fällt die Zuerkennung eines Pflegegrades aus. Es geht also immer um den Grad der Behinderung.

Welche Leistungen stehen Ihnen bei Pflegegrad 2 zu und wieviel Geld können Sie monatlich/jährlich erhalten?

Pflegegeld:

Im Rahmen von Pflegegrad 2 erhalten Sie monatlich 316,– Euro. Das sind aufs Jahr gerechnet 3.592,– Euro pro Jahr. Bis 2016 war der Pflegegrad 2 die Pflegestufe Null (0). Die Höhe des damaligen Pflegegeldes betrug 123,– Euro = 1.476,– Euro pro Jahr. Gegenüber Pflegestufe Null (0) ergibt sich eine Mehrzahlung pro Monat in Höhe von 193,– Euro pro Monat und 2.116,– Euro pro Jahr.

Die Pflegestufe 2 war bis 2016 nicht nur gesetzlich gültig, sondern auch als Pflegestufe 2 bekannt. In 2017 wurde die Pflegestufe 2 dann zum Pflegegrad 4. Pflegestufe 2 verlor damit ihre Gültigkeit. Dies betraf nicht nur Pflegestufe 2, sondern auch alle anderen Pflegestufen, die ebenfalls in Pflegegrad umgewandelt wurden. Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI: Pro Monat zahlt Ihnen die Pflegekasse für die Pflege Geld in Höhe von 724,– Euro, also 8.688,– Euro pro Jahr. Voraussetzung: mindestens Pflegegrad 2.

Tages- und Nachtpflege:

Für diesen Pflegebereich erhalten Sie von der Pflegekasse pro Monat 689,– Euro. Auf das Jahr gerechnet also 8.268,– Euro. Voraussetzung: mindestens Pflegegrad.

Kurzzeitpflege:

Hier beträgt der jährliche Leistungssatz, den Sie von Ihrer Pflegekasse erhalten können, 1.744,– Euro. Voraussetzung: mindestens Pflegegrad 2.

Verhinderungspflege:

Für ein Jahr zahlt Ihnen die Pflegekasse Geld in Höhe von 1.612,– Euro. Voraussetzung: Pflegegrad 2.

Vollstationäre Pflege:

Für diese Form der Pflege zahlt die Kasse einen monatlichen Betrag in Höhe von 770,– Euro. Voraussetzung: mindestens Pflegegrad 2.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen:

Diese sind bei jedem Pflegegrad von 1-5 mit 125,– Euro pro Monat Entlastungsbetrag gleich. Per anno ergibt sich ein jährlicher Gesamtbetrag in Höhe von 1.500,– Euro als Entlastungsbetrag. Geld, das Ihnen ebenfalls gesetzlich zusteht. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2.

Pflegehilfsmittel, auch Pflegemittel genannt, zum Verbrauch:

Auch dieser Betrag ist bei jedem der fünf Pflegegrade gleich und beträgt 40– Euro pro Monat = 480,– Euro per anno.

Hausnotruf:

Für diesen gibt es auch bei Pflegegrad 2 einen monatlichen Betrag in Höhe von 25,50 Euro.

Wohnraumanpassung:

Je Maßnahme wird von den Pflegekassen Geld in Höhe von 4.000,– Euro für alle Pflegegrade gezahlt. Somit auch bei Pflegegrad 2.

Wohngruppenzuschuss:

Der monatliche Zuschuss beträgt hier 214,– für alle fünf Pflegegrade und somit auch für Pflegegrad 2.

Die grundlegende Voraussetzung der Anerkennung einer Pflegestufe ist bei Beantragung stets zu beachten.

Weitere Leistungen, auf die Sie bei Pflegegrad 2 Anspruch haben?

Zwei kostenlose Beratungsgespräche von geschulten Fachkräften stehen Ihnen pro Jahr zu. Die Pflege zu Hause kann dabei genauso Thema sein wie auch die Wohnraumanpassung, mit der Ihre Pflege und Lebensqualität erhöht werden kann.

Wofür können Pflegegeld und andere monetäre Leistungen bei Pflegegrad 2 verwendet werden?

Sie werden von Familienmitgliedern, Freunden oder anderen Privatpersonen gepflegt: Dann haben Sie bei Pflegegrad 2 Anspruch auf Leistungen in Form von Pflegegeld, auch in Form einer Geldleistung für Angehörige. Wohnen Sie in einem Alten- oder Pflegeheim, dann können Sie kein Pflegegeld beantragen, weil dort alle Leistungen durch professionelle Kräfte erbracht werden.

Sachleistungen wie auch Pflegesachleistungen gehören zu den ambulanten Pflegeleistungen und werden gezahlt, wenn die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst in Ihrem eigenen Zuhause erfolgt. Diese Sachleistungen werden vom Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Zu den sachbezogenen Leistungen in der Pflege bei Pflegegrad 2 gehören neben der Körperpflege auch die Ernährung und Bewegung sowie die hauswirtschaftliche Versorgung in der eigenen Wohnung oder in einer Tages- bzw. Nachtpflegeeinrichtungen.

Im Detail handelt es sich um folgende Leistungen:

  • Ganzkörperwaschung oder Teilwaschung im Bett
  • Hilfe beim Duschen oder Baden
  • Hilfe beim Ankleiden
  • Hilfe bei Ausscheidungen
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Einkäufe
  • Zubereiten von Mahlzeiten
  • Reinigen der Wohnung (Haushaltshilfe / Putzhilfe)

Kurz zusammengefasst:

Pflegegeld im Rahmen der gesetzlichen Leistungen wird für die häusliche Pflege durch Privatpersonen gezahlt und Pflegesachleistungen für die professionelle Pflege bei Ihnen zu Hause oder in Tages- bzw. Nachtpflegeeinrichtungen.

Was sind Sachleistungen in der Pflege bei Pflegegrad 2

Zu den sachbezogenen Leistungen in der Pflege gehören beispielsweise:

  • Ganzkörperwaschung oder Teilwaschung im Bett
  • Hilfe beim Duschen oder Baden
  • Hilfe beim Umsetzen
  • Hilfe beim Ankleiden
  • Hilfe bei Ausscheidungen
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Einkäufe
  • Zubereiten von Mahlzeiten
  • Reinigen der Wohnung

Pflegegeld und Pflegesachleistungen in Kombination bei Pflegegrad 2

Wenn Sie Hilfe durch professionelle Kräfte eines Pflegedienstes und gleichzeitig die Unterstützung durch eine Privatperson benötigen, ist die Kombinationsleistung für Sie die richtige Lösung. Allerdings besteht bei Leistungen in Kombination eine Bindungszeit von sechs Monaten.

Inhalte der Tages- und Nachtpflege bei Pflegegrad 2

Wenn pflegende Angehörige verhindert sind oder eine Auszeit benötigen, kann die Tages- und Nachtpflege im Rahmen der teilstationären Pflege als zusätzliche Leistungen in Anspruch genommen werden. Bei der Tagespflege wird die Nacht zu Hause verbracht und umgekehrt.

Die Kosten für die Pflege und Fahrkosten werden als erforderliche Leistungen begrenzt von der Pflegekasse übernommen. Investitionskosten sowie die Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Betreuung sind von den Pflegebedürftigen zu zahlen.

Was bedeutet bei Pflegegrad 2 Kurzzeitpflege

Zum Beispiel nach einem Krankenhaus kann die Kurzzeitpflege für maximal 8 Wochen im Rahmen weiterer Leistungen in Anspruch genommen werden. Wird die Verhinderungspflege von Ihnen nicht in Anspruch genommen, dann erhöht sich der Betrag für die Kurzzeitpflege auf maximal 2418,– Euro für höchstens 42 Tage im Jahr.

Dafür steht bei Pflegegrad 2 die Verhinderungspflege

Wenn pflegende Angehörige wegen Urlaub oder Krankheit nicht zur Verfügung stehen, können Sie für bis zu sechs Wochen die Verhinderungspflege im Rahmen der gesetzlichen Leistungen beantragen. Wird die Kurzzeitpflege nicht beantragt, erhöht sich der Betrag für die Verhinderungspflege auf maximal 2.418,– Euro für höchstens 42 Tage im Jahr.

Nutzung der stationären Pflege bei Pflegegrad 2

Bei stationärer Versorgung in einem Pflegeheim zahlt die Pflegekasse Ihnen einen Zuschuss im Rahmen gesetzlicher Leistungen.

Inhalt der Betreuungs- und Entlastungsleistungen bei Pflegegrad 2

Haben Sie den Anspruch auf monatliche Sachleistungen nicht ausgeschöpft, besteht die Möglichkeit, maximal 40% „des Anspruchs auf Pflegesachleistungen alternativ für Betreuungs- und Entlastungsleistungen“ nutzen.
Dazu gehören im Einzelnen haushaltsnahe Dienstleistungen und die Betreuung im Alltag bei Demenz, wenn der Anbieter von der Pflegekasse zugelassen ist. Beide Leistungen müssen von Ihnen beantragt werden.

Altenpflege zu Hause

Bei Pflegegrad 2: Vorzüge der Kombinationsleistung aus Pflege- und Sachleistungen

Diese Leistungen in Kombination werden gewährt, wenn Sie von Familienangehörigen, Freunden, einem professionellen Pflegedienst oder einer Tages- bzw. Nachtpflegeeinrichtung zu Hause betreut werden.

Hilfsmittel, damit Sie bei Pflegegrad 2 im Alltag Erleichterung erhalten

Hilfsmittel wie Rollatoren, Gehhilfen oder Rollstühle bzw. Badewannenlifte, Dekubitusmatratzen, Absauggeräte und Hörgeräte werden bei diagnostizierter Notwendigkeit im Rahmen von Leistungen für Hilfsmittelbedürftigkeit gewährt.

Welche Pflegehilfsmittel werden bei Pflegegrad 2 bewilligt?

Dazu gehören Verbrauchsartikel wie Bettschutzunterlagen, Handschuhe und Desinfektionsmittel. Ein Rezept ist nicht erforderlich. Ein Antrag bei der Pflegekasse reicht aus.

Der mobile Hausnotruf bei Pflegegrad 2 für mehr Sicherheit in den eigenen vier Wänden und draußen im Rahmen der gesetzlichen Leistungen

Eine mobile Kommunikation, die Ihnen vor allem in Notfallsituationen direkte Sicherheit für schnelle Hilfe bietet. Die Pflegekasse zahlt für den laufenden Betrieb 25,50 Euro und einmalig 10,49 für die Installation.

Für alle Leistungen gilt die Voraussetzung, dass sie nach Beantragung gewährt werden.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Gute Pflege 24