Der erste Schritt, um Pflegegrad 5 inklusive Pflegegeld beantragen

Zu den Voraussetzungen, den Pflegegrad 5 zu beantragen, gehört als Erstes, dass sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Danach erhalten sie einen Gesprächstermin mit einem Gutachter. Dieser führt eine Begutachtung/ Feststellung ihrer aktuell vorhandenen Selbstständigkeit durch.

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Gehören Sie zu den gesetzlich Versicherten, kommt ein Gutachter des MD (medizinischer Dienst) zu Ihnen. Die Bezeichnung MD basiert auf dem MDK-Reformgesetz von 2019. Sie löst die Abkürzung MDK ab. Sind Sie privat versichert, führt das Gespräch ein Gutachter von MEDICPROOF.

Wie definiert sich Pflegegrad 5?

Es handelt sich bei Pflegegrad 5 um eine „Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“. Damit können die umfangreichsten Leistungsansprüche innerhalb der Pflege in Form von monetären Zahlungen, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistung, Sachleistungen, und für Heimkosten genehmigt werden.

Die Punktbewertung erreicht 90-100 Punkte und erfüllt damit die Voraussetzung für Grad 5. Abgedeckt werden bei Pflegegrad 5 die Heimkosten sowie die Kosten für die ambulante Leistungserbringung bei Ihnen zu Hause oder die stationären Kosten in einer Pflegeeinrichtung. Bestmöglich sollte die verbliebene Lebenserwartung mit Erleichterungen und positiven Momenten gefüllt werden.

Folgende Kriterien/Voraussetzungen werden für die Begutachtung bzgl. Pflegegrad 5 berücksichtigt:

1. Die Mobilität

Zu den Kriterien gehört, wie selbstständig sich der Mensch noch fortbewegen und seine Körperhaltung ändern kann?

2. Kommunikative und kognitive Fähigkeiten

Zu den Kriterien gehört, wie es im Alltag um die örtliche und zeitliche Orientierung bestellt ist? Können Entscheidungen eigenständig getroffen, Gespräche geführt und Bedürfnisse mitgeteilt werden?

3. Psychische Problemsituationen und Verhaltensweisen

Wie oft wird im Alltag wegen psychischer Probleme und/oder aggressivem bzw. ängstlichem Verhalten Hilfe benötigt? Eine wichtige Frage, die zu den Kriterien für eine Bewilligung gehört.

4. Die eigene Versorgung

Wie gut die eigenständige Körperhygiene inklusive Waschen noch möglich ist, stellt ein weiteres Kriterium für Pflegegrad 5 dar?

5. Der eigene Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Belastungen

Welche Hilfen bei der Umsetzung von Behandlungen und dem Umgang mit der eigenen Situation (Krankheit/Hilfsbedürftigkeit) benötigt werden, gehört ebenfalls zu den Kriterien bei der Begutachtung?

6. Alltagsgestaltung und Kontaktpflege

Wie selbstständig kann der Tagesablauf geplant und Kontakte gepflegt werden, um die verbliebene Zeit der Lebenserwartung möglichst aktiv mit Leben zu füllen?

Wer erfüllt die Voraussetzungen, um Pflegegrad 5 zu erhalten (Beispiele)?

  • Sie benötigen Intensivpflege mit „dauerhaftem pflegerischen und medizinischen Überwachungs- und Unterstützungsbedarf“? Dann kann Ihnen Grad 5 zuerkannt werden. Dazu gehören zum Beispiel Krebs, ALS (amyotrophe Lateralsklerose), MS (Multiple Sklerose), regelmäßiger Beatmungsbedarf oder auch neuromuskuläre Erkrankungen.
  • Hochbetagte Menschen, die mehrfach erkrankt sind und nachweislich einen hohen und dauerhaften medizinisch pflegerischen Überwachungs- und Unterstützungsbedarf benötigen haben Anspruch auf Pflegegrad 5. Voraussetzung für Pflegegrad 5: Sie sind gleichzeitig an beispielsweise einer schweren Herz-Kreislauferkrankung, einer Niereninsuffizienz oder einem Diabetes erkrankt.
  • Menschen mit schweren Behinderungen und daraus resultierenden Behinderungen können ebenfalls Grad 5 zugesprochen bekommen. Darunter fallen die Amputation mehrerer Gliedmaßen bzw. weit fortgeschrittene Behinderungen wie eine Muskeldystrophie oder auch eine Tetraplegie, wenn sie sich nicht mehr selber versorgen können. Diese Beispiele verdeutlichen, wie schwer die Erkrankung/Behinderung sein muss, um Pflegegrad 5 mit seinen Leistungen in puncto Geldleistungen, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistung, Übernahme von Heimkosten, Sachleistungen und Pflegegeld zu erhalten.

Bei den hier beispielhaft erwähnten Krankheiten ist von einer verkürzten Lebenserwartung auszugehen, was für den Erhalt von Pflegegrad 5 mit höchster Leistungsgewährung nicht nur für Heimkosten ein weiteres Kriterium darstellt.

Wird Pflegegrad 5 zuerkannt, weil die Voraussetzungen gegeben sind, ist der Umfang entsprechend der Pflegebedürftigkeit sehr hoch. Was alles an Leistungsspektren beansprucht werden kann und wieviel Geld bei Grad 5 gezahlt wird, erklären wir ihnen jetzt.

Überblick bzgl. der Geldleistung (auch für Pflegegeld) bezogen auf bestimmte Leistungsarten für die verbliebe Zeit der Lebenserwartung

Wieviel Geld wird im Einzelnen gezahlt?

  • Pflegegeld 901 Euro pro Monat
  • Pflegesachleistung 2.095 Euro pro Monat
  • Tages- und Nachtpflege 1.995 Euro pro Monat
  • Kurzzeitpflege 1.774 Euro pro Monat
  • Verhinderungspflege 1.612 Euro pro Jahr
  • Vollstationäre Pflege 2.005 Euro pro Monat
  • Betreuungs- und
  • Entlastungsleistungen 125 Euro pro Monat
  • Zum Verbrauch bestimmte
  • Pflegehilfsmittel bis zu 40 Euro pro Monat
  • Hausnotruf 25,50 Euro pro Monat
  • Wohnraumanpassung 4.000 Euro für die gesamte Maßnahme
  • Wohngruppenzuschuss 214 Euro pro Monat

Für welche Leistungen wird wieviel Geld (Pflegegeld) gezahlt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind?

  • Das Pflegegeld in Höhe von 901 Euro wird bei höchster Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit gezahlt, wenn sie bei Pflegegrad 5 durch die Familie oder Freunde im eigenen Zuhause betreut werden.
  • Pflegesachleistungen in Höhe von 2.095 Euro werden bei Pflegegrad 5 für die Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst in ihrem eigenen Zuhause gezahlt.

Anmerkung: Werden die Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5 (höchster Pflegegrad) durch den professionellen Pflegedienst nicht voll ausgeschöpft, besteht die Möglichkeit, bis zu 40 % für weitere Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu nutzen. Diese Form der Nutzung einer Geldleistung nennt sich Umwandlungsanspruch im Zusammenhang mit Leistungserbringung zur Pflege.

  • Geldleistung und Sachleistung kombiniert = Kombinationsleistung wird bei Pflegegrad 5 gezahlt, um die gemeinsame Versorgung durch ihre Angehörigen UND einen professionellen Pflegedienst zu gewähren.
    Anmerkung: Sie als Versicherte erhalten das Pflegegeld (901 Euro pro Monat) nur anteilig. Grundsatz: „Der Anspruch auf Pflegegeld verringert sich um den Prozentsatz der ausgeschöpften Sachleistungen“ auch bei Pflegegrad 5, als höchster Pflegegrad, bei Inanspruchnahme der Kombinationsleistung.
  • Für die erforderliche Tages- und Nachtpflege erhalten Sie als pflegebedürftige Person 1.995 Euro monatlich zusätzlich zum Pflegegeld.
  • Für die Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege für maximal vier Wochen, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, erhalten Sie pro Monat einen Zuschuss in Höhe von 1.774 Euro. Haben Sie keine Kurzzeitpflege beansprucht, kann sich der Betrag auf bis zu 3.386 Euro für maximal acht Wochen pro Jahr erhöhen. Zusätzlich können Sie als pflegebedürftige Person von ihrer Pflegekasse bei Pflegegrad 5 die Hälfte vom Pflegegeld, also 450,50 Euro, erhalten.
  • Ihre pflegenden Angehörigen sind in Urlaub oder selbst erkrankt, dann können sie bei Pflegegrad 5 Verhinderungspflege durch professionelle Pflegekräfte beanspruchen. Der Zuschuss dafür beträgt 1.612 Euro für maximal vier Wochen pro Jahr für die Versorgung in ihrem Zuhause. Sie haben keine Kurzzeitpflege im laufenden Jahr genutzt, dann erhöht sich die Verhinderungspflege pro Jahr auf höchstens 2.418 Euro. Zudem können sie mit Pflegegrad 5 die Hälfte vom Pflegegeld (450,50 Euro) erhalten.
  • Bei Pflegegrad 5 haben sie als hilfs- und pflegebedürftige Person Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie beispielsweise ambulante Tages- und Nachtpflege bzw. Kurzzeitpflege im eigenen Zuhause. Auch die Teilnahme an einer Betreuungsgruppe zur geistigen und körperlichen Aktivierung kann damit bei Pflegegrad 5 (teil-)finanziert werden.

Wieviel Geld gezahlt wird, hängt also von der benötigten Pflegeleistung ab.

Welche weiteren Leistungen mit wieviel Geld als Finanzierung/Zuschuss sind für die Pflege im eigenen Zuhause im Rahmen der Pflegegrade bei Pflegegrad 5 noch zu beantragen?

Zusätzlich zu den bereits erwähnten Geldleistungen (Pflegegeld), Pflegesachleistungen und Sachleistungen sowie der Kombinationsleistung und den Heimkosten kann bei Pflegegrad 5 (Höchster Pflegegrad) auch ein Zuschuss für die Wohnraumanpassung in Höhe von maximal 4.000 Euro für die gesamte Maßnahme beantragt werden. Sind im Laufe der Zeit weitere Maßnahmen erforderlich oder hat sich ihr gesundheitlicher Zustand weiter verschlechtert, kann bei Pflegegrad 5 ein weiterer Zuschuss für Sachleistungen im vertrauten Zuhause gezahlt werden.

Im Rahmen der Pflegegrade können zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse und medizinische Hilfsmittel bei der Krankenkasse für das Leben im eigenen Zuhause beantragt werden, wenn sie Pflegegrad 5 zuerkannt bekommen haben.

Pflegenden Angehörigen und Ehrenamtlern finanzieren die Pflegekassen spezielle Pflegekurse gemäß §45 SGB XI bei Grad 5, wenn sie die Pflege im Zuhause der Betroffenen ausüben.

Auch ambulant betreute Wohngruppen/Wohngemeinschaften werden bei Grad 5 bezuschusst. Die Förderung für den altersgerechten Umbau beträgt bis maximal 4 Bewohner 4.000 Euro. Der einmalige Gründungszuschuss liegt bei 2.500 Euro. Der Monatliche Zuschuss für eine Betreuungskraft beträgt 214 Euro. Diese Wohnform als eigenes Zuhause ist somit anerkannt.

Im Bereich der Pflegegrade erfolgen bei Pflegegrad 5 gesetzlich vorgeschriebene Beratungsbesuche und Beratungen, die von den Pflegekassen finanziert werden.

Die Leistungen der stationären Pflege werden bei Pflegegrad 5 mit 2.005 Euro finanziert. Die Zahlung von einrichtungsspezifischen Eigenanteilen muss eingeplant werden.

Der Begriff Pflegestufe 5 – Stufe 5 -: Gibt es diese noch?

Bis Ende 2016 hatten drei Pflegestufen (Pflegestufe 1, -2 und -3) den Bezug von Pflegeleistungen geregelt. Zu Beginn des Jahres 2017 wurden sie von 5 Pflegegraden (Grad 1 bis Grad 5) abgelöst. Pflegestufe 5 gab es somit nicht, weswegen Stufe 5 auch nicht mit Pflegegrad 5 verglichen werden kann.

Fazit:

Mit Pflegegrad 5 erhalten sie ein Maximum an Leistung bzw. monetären Zuschuss oder Finanzierung auch für die Pflege im eigenen Zuhause, damit die Zeit der voraussichtlichen Lebenserwartung in Würde verlaufen kann. Allerdings bestimmt die Leistungsart, wieviel Geld gezahlt wird.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Gute Pflege 24