Kurzzeitpflege nach Krankenhausaufenthalt

Wenn wir an pflegebedürftige Menschen und ihre Versorgung denken, denken wir vor allem an Menschen, die durch Alter und Krankheit auf die Unterstützung Dritter angewiesen sind.

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Alles Wissenswerte rund um die Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt

Tatsächlich können auch jüngere Menschen schnell auf Hilfe anderer Personen angewiesen sein. Krankheit, Unfälle, Operationen oder andere Ereignisse können der Grund dafür sein, dass die eigene Versorgung nicht mehr wie gewohnt oder sogar gar nicht mehr ausgeführt werden kann. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um einen Zeitraum nach einem Krankenhausaufenthalt. Dieser ist begrenzt und kann somit gut durch eine Kurzzeitpflege aufgefangen werden.

Manchmal kommt es dazu, dass nach einem Aufenthalt im Krankenhaus weitere Pflege benötigt wird. Krankenhäuser sind in den meisten Fällen auf die Akutbehandlung spezialisiert und für eine Erfüllung von pflegerischen Aufgaben darüber hinaus nicht ausgerichtet. Für solche Situationen gibt es die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer vorübergehenden Pflege, der so genannten Kurzzeitpflege. Bei dieser Pflegeform findet die Pflege in einer Pflegeeinrichtung statt, ist aber zeitlich begrenzt. Ihr Ende ist also absehbar.

Vom Krankenhaus in eine Pflegeeinrichtung auf Zeit

Ob nach einem Unfall, einem operativen Eingriff oder einer schweren Krankheit – der Aufenthalt in einem Krankenhaus ist selten erwünscht, aber oftmals schneller nötig, als gedacht. Zwar gibt es auch planbare Aufenthalte und operative Eingriffe, doch unvorhergesehene Ereignisse sorgen oft dafür, dass Sie länger als geplant auf die Hilfe Dritter angewiesen sind. Krankenhäuser sind in der Regel aber darauf ausgelegt, einen Notfall zu behandeln und ihn dann so schnell wie möglich wieder zu entlassen – immerhin wartet meist schon der nächste Notfall auf ein freies Bett.

Nach einem schweren Eingriff oder aus anderen Gründen sind einige Patienten für eine Entlassung ins gewohnte Umfeld aber noch gar nicht bereit und benötigen weitere pflegerische Unterstützung, meist sogar über mehrere Wochen hinweg. Um den Heilungs- und Genesungsprozess der Patienten gewährleisten zu können, gibt es die Möglichkeit einer Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege.

Pflege als wichtiger Faktor der Heilung und Genesung

Wenn Sie nach der Behandlung in einem Krankenhaus entlassen werden, obwohl sie noch nicht vollständig genesen sind, kann der normale Alltag in den eigenen vier Wänden nicht wie gewohnt fortgeführt werden. Oft dauert es mehrere Wochen, bis sie sprichwörtlich wieder auf den eigenen Beinen stehen.

In solchen Fällen können Sie davon profitieren, wenn Sie die Möglichkeit der Kurzzeitpflege (nach Krankenhausaufenthalt) in Anspruch nehmen. Diese steht Ihnen vor allem dann zu, wenn Sie zwar nicht pflegebedürftig sind, aber für einen begrenzten Zeitraum Hilfe und Unterstützung bei der eigenen Versorgung benötigen.

Die Kurzzeitpflege erfolgt immer als vollstationäre Maßnahme in einer Pflegeeinrichtung. In manchen Fällen handelt es sich hierbei um Einrichtungen, die sich auf die Kurzzeitpflege spezialisiert haben, meistens erfolgt die Unterbringung aber in einem regulären Pflegeheim.

Als nun pflegebedürftiger Mensch ziehen Sie also in die Pflegeeinrichtung und erfahren die Hilfe, Unterstützung und Betreuung, die Sie benötigen, um Ihren Heilungs- und Genesungsprozess voranzutreiben. Der Zeitraum dieser Unterbringung kann dabei wenige Tage, aber auch mehrere Wochen (maximal acht Wochen pro Kalendarjahr) betragen.

Um diesen Prozess in Gang zu setzen, haben Krankenhäuser einen Sozialdienst. Dieser stellt für Sie den Antrag auf Unterbringung in eine Pflegeeinrichtung zur Kurzzeitpflege und hilft Ihnen bei der Suche nach der für Sie bestmöglichen Einrichtung.

Wie lange dauert eine Kurzzeitpflege?

Wenn man von der Kurzzeitpflege spricht, spricht man in der Regel über eine Dauer von wenigen Tagen oder Wochen. Vom Kostenträger (Pflege- und / oder Krankenkasse) werden bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr übernommen.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflege?

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, um eine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen zu können:

  • Vorliegen einer schweren Krankheit, eines Unfalls, einer Gesundheitsstörung ODER drohende Verschlechterung einer bestehenden Krankheit
  • Stationärer Aufenthalt im Krankenhaus oder auch ambulante Operation im Vorfeld
  • Einstufung der Situation des Betroffenen durch die Pflegeversicherung unter besonderer Berücksichtigung der individuellen häuslichen und sozialen Situation
  • Prüfung, ob die benötigte Pflege auch im Rahmen der häuslichen Krankenpflege oder mit Hilfe einer Haushaltshilfe abgefangen werden kann

Wenn die Pflegeversicherung die Notwendigkeit der Kurzzeitpflege (nach Krankenhausaufenthalt) bestätigt, so wird der Antrag genehmigt.

Wer trägt die Kosten für die Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt?

Um eine Kostenübernahme zu beantragen, wenden Sie sich an die entsprechende Pflegekasse. Berücksichtigen Sie dabei, dass Sie den Antrag schon stellen, bevor Sie entsprechende Leistungen bezogen haben. Eine rückwirkende Kostenerstattung ist nicht möglich. Zudem müssen Sie eine Pflegeeinrichtung auswählen, die von der Pflegekasse auch zugelassen ist. Informationen hierüber erteilt Ihre Krankenkasse. Diese nennt Ihnen in der Regel auch mehr als eine Einrichtung.

Seit 2022 übernehmen die Pflegekassen alle anfallenden Pflegekosten, die einen maximalen Betrag von 1774 € nicht übersteigen. Zusätzlich dazu haben Sie die Möglichkeit, für bis zu zehn Tage eine so genannte Übergangspflege im Krankenhaus zu beantragen. Diese wird vor allem dann nötig, wenn Sie nicht sofort einen Platz in einer Pflegeeinrichtung erhalten.

Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt

Die Kurzzeitpflege in den eigenen vier Wänden – die so genannte Verhinderungspflege

Eine weitere Möglichkeit bietet sich Ihnen bei der Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflege. Da davon ausgegangen werden kann, dass der Heilungs- und Genesungsprozess in den eigenen vier Wänden einen deutlich positiveren Verlauf nimmt, kann auch die Inanspruchnahme einer häuslichen Krankenpflege in Verbindung mit einer Haushaltshilfe als Kurzzeitpflege beantragt werden. Hier wird der Vorgang Verhinderungspflege genannt und deckt sowohl pflegerische als auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten.

Diese Vorgehensweise ist vor allem für all jene von Vorteil, die keinen Pflegegrad haben. Hier werden die Kosten von der Krankenkasse und nicht von der Pflegekasse getragen. Sie bezieht sich in diesem Fall aber ausschließlich auf die Pflegeleistungen. Der Anspruch auf eine solche geartete Kurzzeitpflege beläuft sich auf einen Zeitraum von maximal vier Wochen pro Krankheitsfall. Ausnahmen sind natürlich möglich.

Jede eintretende Situation wird für sich ganz individuell betrachtet und beurteilt. Falls der Bedarf besteht, kann in Ausnahmefällen auch die Verlängerung einer solchen Pflege beantragt werden. Hier beurteilt der Medizinische Dienst im Auftrag der Krankenkasse, wie sich der individuelle Fall darstellt.

Geht es um die Haushaltshilfe, so kann auch hier einer Verlängerung des Zeitraumes zugestimmt werden. Dies gilt vor allem für all jene Betroffenen, in deren Haushalt Kinder unter 12 Jahren leben. Je nach Krankheitsfall und Situation kann die Haushaltshilfe bis zu 26 Wochen in Anspruch genommen werden.

Das Wichtigste rund um die Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt für Sie in Kürze zusammengefasst

  • Krankenhausaufenthalte können nicht immer geplant werden
  • unvorhergesehene Ereignisse und Komplikationen können immer auftreten
  • Kurzzeitpflege als Möglichkeit für Patienten, die vorübergehend auf die Hilfe Dritter angewiesen sind
  • bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ist die Übernahme der Kosten für die Kurzzeitpflege durch die Pflegekassen möglich
  • Kurzzeitpflege auch ohne vorherigen Pflegegrad möglich

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Gute Pflege 24