Pflegegrade im Überblick

Viele Menschen, die in die Situation der Pflegebedürftigkeit geraten, fragen sich, welche Pflegestufen gibt es und welcher Pflegegrad steht mir zu. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass der differenzierende Pflegegrad die einzelnen Pflegestufen ersetzt hat.

Die Pflegestufen galten bis zum zweiten Pflegestärkungsgesetz, dass auch als große Pflegereform bekannt wurde. Die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen steht heute im Fokus, wenn es um den individuellen Pflegegrad geht. Dieser neue Inhalt führt im Gegensatz zu den früheren Pflegestufen dazu, dass Demenzkranke und Menschen mit geistigen und psychischen Erkrankungen, die eine eingeschränkte Alltagskompetenz (e. A.) besitzen, heute mit körperlich defizitären Menschen in der Pflege gleichgestellt sind.

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Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz ist auch nicht mehr relevant, wie viele Minuten Pflege erforderlich sind. Es geht heute und bei der Bestimmung von einem Pflegegrad durch den MDK oder durch MEDICPROOF mittels Gutachten um die maximal mögliche Selbstständigkeit.

Welche Kriterien werden für die Vergabe von einem Pflegegrad abgefragt?

  • 1. Die Selbstversorgungskompetenz mit 13 Kriterien bezüglich der selbstständigen Durchführbarkeit
  • 2. Die Bewältigung von krankheits- und therapiebedingte Anforderungen mit 16 Kriterien
  • 3. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten mit elf Kriterien
  • 4. Individuelle Verhaltensweisen und psychische Probleme mit 13 Kriterien
  • 5. Die Gestaltung des Alltagslebens sowie die Pflege sozialer Kontakte mit 6 Kriterien
  • 6. Die eigene Mobilität mit 5 Kriterien

Wie erfolgt der Antrag auf einen Pflegegrad?

Der Antrag auf einen Pflegegrad kann formlos per Brief, Fax oder E-Mail von den Bedürftigen aber auch den Angehörigen bei der Pflegeversicherung gestellt werden. In dem daraufhin zugesandten Formular ist anzugeben, wie Sie sich die Pflege vorstellen und welche Pflegeleistungen zu erbringen sind. Dabei können Sie Hilfe von Pflegeberater*innen oder einem unabhängigen Pflegestützpunkt beanspruchen.

Wie wird der Pflegegrad ermittelt?

Die Mitarbeiter*innen des MDKs oder von MEDICPROOF kommen zu Ihnen nach Hause oder bei noch bestehender stationärer Versorgung ins Krankenhaus. Die Einstufung in insgesamt 5 Pflegegrade erfolgt nach einem detaillierten Punktesystem. Dieses Prozedere ist identisch wie bei der früheren Anerkennung der Pflegestufen.

Die Pflegegrad-Skala gliedert sich folgendermaßen in Pflegegrad 1-5

  • Pflegegrad 1 mit geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten wird ab 12,5 bis 27 Punkte
  • Pflegegrad 2 mit erheblicher Beeinträchtigung der Selbständigkeitoder Fähigkeit ab 27 bis 47,5 Punkte
  • Pflegegrad 3 mit schwerer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten wird ab 47,5 bis unter 70 Punkte
  • Pflegegrad 4 mit schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten wird ab 70 bis unter 90 Punkte
  • Pflegegrad 5 mit schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten und zusätzlich besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung wird ab 90 bis 100 Punkte

Die Einstufung im Vergleich zu den früheren Pflegestufen erfolgt somit differenzierter.

Liegt der Gesamtpunktwert unter 12,5, wird kein Pflegegrad anerkannt. Leistungen zur Pflege können somit nicht erbracht werden.

Die Mitarbeiter*innen vom MDK oder MEDICPROOF fragen die einzelnen Kriterien anhand des „Neuen Begutachtungsassessments“ ab.

Der Wechsel von den alten Pflegestufen zu den neuen Pflegegraden

Zum 01. Januar 2017 erfolgte die Einteilung nach Pflegegrade. An die Stelle der Pflegestufen 1, 2 und 3 traten bis heute die Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5. Wer bereits in eine der alten Pflegestufen eingestuft war, wurde automatisch in den neuen Pflegegrad übergeleitet. Bei diesem Prozess war von besonderer Wichtigkeit, ob eine eingeschränkte Alltagskompetenz bestand. Von der Umwandlung der Pflegestufen in die heutigen Pflegegrade profitieren vor allem Menschen mit Demenz sowie jene mit einer geistigen oder psychischen Erkrankungen.

Ohne eine eingeschränkte Alltagskompetenz erfolgte die Umwandlung folgendermaßen:

  • Pflegestufe 1 wird Pflegegrad 2
  • Pflegestufe 2 wird Pflegegrad 3
  • Pflegestufe 3 wird Pflegegrad 4

Lag bei Pflegestufe 3 ein Härtefall vor, dann erfolgte die Umwandlung in Pflegegrad 5. Diese Regelungen besitzen bis heute Gültigkeit.

Bestand bei einer der alten Pflegestufen eine eingeschränkte Alltagskompetenz vor, wurde der Pflegegrad um 2 Grade angehoben.

  • Pflegestufe 0 erhielt Pflegegrad 2
  • Pflegestufe 1 erhielt Pflegegrad 3
  • Pflegestufe 2 erhielt Pflegegrad 4
  • Pflegestufe 3 erhielt Pflegegrad 5

Auch diese Regelungen im Vergleich zu den alten Pflegestufen besitzen bis heute Gültigkeit.

Der neu geschaffene Pflegegrad 1 besitzt kein Pendant zu einer der früheren Pflegestufen und ist somit nur im Zusammenhang mit einer neu festgestellten Pflegebedürftigkeit von Relevanz.

Mit Inkrafttreten der neuen Regelung nach Pflegegrad 1-5 verloren die Pflegestufen 1-3 ihre Gültigkeit.

Die damalige Umwandlung mit Gültigkeit bis heute im Überblick

  • Pflegegrad 1 vorher ohne Pflegestufe
  • Pflegegrad 2 vorher Pflegestufe 1 bzw. 0
  • Pflegegrad 3 vorher Pflegestufe 1 mit e. A. oder Pflegestufe 2
  • Pflegegrad 4 vorher Pflegestufe 2 mit e. A. oder Pflegestufe 3
  • Pflegegrad 5 vorher Pflegestufe 3 mit e. A. oder Pflegestufe 3 als Härtefall

Über die Höhe und Art der Leistungen aus der Pflegeversicherung entscheidet der zuerkannte Pflegegrad.

Für die häusliche Pflege im gewohnten Umfeld kann zwischen der Pflege durch einen zertifizierten Pflegedienst im Rahmen der Pflegesachleistung und der alleinigen Geldleistung gewählt werden. Die Geldleistung, auch Pflegegeld genannt, findet für die Entlohnung der Pflege durch ein Familienmitglied oder eine nicht zur Familie gehörende Privatperson Verwendung.

Finanzielle Hilfe kann auch für die teilstationäre Pflege in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung beansprucht werden. Dies gilt auch für die vollstationäre Pflege in einem Heim.

Vom Grundsatz her werden ab Pflegegrad 2 die vollen Leistungen der Pflegeversicherung gewährt. Für Bedürftige mit Pflegegrad 1 und einem geringen Unterstützungsbedarf gibt es Basisleistungen.

Fazit: Im Vergleich zu den früheren Pflegestufen erfolgt mit Pflegegrad 1-5 eine gute Abdeckung von früher nicht berücksichtigten Krankheitsbildern.