Hauswirtschaftliche Versorgung

Wer Pflege benötigt und auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen ist, braucht in der Regel auch Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Kontaktieren Sie uns!

Diese hauswirtschaftliche Betreuung ist in Ergänzung zur Grundpflege nach SGB XI zu sehen und bietet einen Leistungskatalog in Abhängigkeit des jeweiligen Pflegegrades. Die Leistungen der hauswirtschaftlichen Betreuung in der ambulanten Pflege sind, je nachdem, ob Sie Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 haben, unterschiedlich gestaffelt.

Es gilt: je höher der Pflegegrad und je umfangreicher die Pflege, Hilfe und Unterstützung, desto umfangreicher auch die Leistungen im Bereich der hauswirtschaftlichen Unterstützung.

Die hauswirtschaftliche Versorgung als Ergänzung zur Grundpflege

Im Haushalt fallen jeden Tag aufs Neue die verschiedensten Aufgaben an. Es muss geputzt und gewischt werden, Wäsche muss gewaschen werden und auch der Einkauf von Lebensmitteln und Getränken fällt in diesen Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung. Durch Krankheit oder Alter kann es nun schnell passieren, dass Sie oder ein naher Angehöriger auf Hilfe und Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst angewiesen sind. Pflegedienste übernehmen in der Regel hierbei nämlich nicht nur die Betreuung und Versorgung in der Pflege, viel mehr gehören zur ambulanten Pflege auch Leistungen, die Hilfe und Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich beinhalten. Die Leistungen, die hierbei in der ambulanten Pflege möglich sind, sind dabei gestaffelt nach dem jeweiligen Pflegegrad. Ein Mensch, der Pflegegrad 1 hat, erhält hier in der Regel weniger Leistungen und geringere Versorgung, als ein Mensch, dessen Pflege so umfangreich ist, dass diese Leistungen in den Umfang des Pflegegrades 5 fallen. Zudem ist es wichtig, dass Sie beachten, dass die hauswirtschaftliche Betreuung in der ambulanten Pflege als Ergänzung zur körperbezogenen Pflege zu sehen ist und beantragte Pflegegelder nur zum Bruchteil dafür verwendet werden, um als Hilfe und Unterstützung in die hauswirtschaftliche Betreuung mit einzufließen.

Welche Leistungen zählen zur hauswirtschaftlichen Versorgung?

Zu den Leistungen, die zur hauswirtschaftlichen Versorgung gehören, zählen alle Handlungen, die im Haushalt anfallen und die Sie oder Ihr Angehöriger durch Krankheit oder Alter nicht mehr selbstständig ausführen können. Hilfe, Betreuung und Unterstützung bekommen Sie im Rahmen der hauswirtschaftlichen Versorgung für folgende Leistungen:

  • Einkauf von Lebensmitteln und Getränken
  • Einkauf von Gegenständen des alltäglichen Lebens
  • Kochen und Zubereiten warmer Mahlzeiten und kalter Speisen
  • Abwasch von benutztem Geschirr
  • Reinigen, Wischen und Putzen der Wohnung
  • Wechseln von Kleidung und Textilien
  • Waschen von Kleidung und Textilien
  • Beheizen und Durchlüften der Wohnräume

Wer kann die hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen? Durch wen erfahren Sie Hilfe und Unterstützung in der hauswirtschaftlichen Betreuung?

Hilfe und Betreuung in der hauswirtschaftlichen Versorgung ist möglich durch folgende Personen:

  • Familienmitglieder
  • Freunde
  • Nachbarn
  • sonstige Angehörige oder Bekannte
  • Alltagsbegleiter, die speziell auf die Hilfe und Betreuung in der hauswirtschaftlichen Versorgung geschult sind

In den meisten Fällen wird ein ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen, dessen professionell geschultes Personal die optimale Hilfe und Betreuung in der hauswirtschaftlichen Versorgung gewährleisten kann. Zudem bietet sich das Engagement eines Pflegedienstes an, wenn Sie oder Ihr Angehöriger bereits durch pflegerische Tätigkeiten Hilfe und Betreuung erfahren.

Betreuung im Rahmen der hauswirtschaftlichen Versorgung – müssen entsprechende Leistungen bei der Pflegekasse beantragt werden?

Viele Leistungen, die im Rahmen der häuslichen Pflege anfallen, müssen bei der Pflegekasse gesondert beantragt werden. Einer der wichtigsten Anträge hierbei ist sicherlich jener auf die Einstufung in einen bestimmten Pflegegrad. Die hauswirtschaftliche Versorgung bildet hier eine Ausnahme. Auch wenn sie nicht zur Grundpflege gehört, sondern als Ergänzung dazu zu sehen ist, müssen Sie keinen gesonderten Antrag auf hauswirtschaftliche Versorgung bei Ihrer Pflegekasse stellen. Die hauswirtschaftliche Versorgung ist als Teil der Pflegeleistungen im SGB XI geregelt. Wenn Sie einen Antrag auf Pflegegeld gestellt haben, so wird der Aufwand für Pflege, Hilfe und Betreuung individuell überprüft und eingeschätzt. So können Sie, sofern die Pflegekasse einen Pflegegrad bewilligt hat, von dem beantragten Geld auch die Kosten für die hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung finanzieren. Sofern Sie einen ambulanten Pflegedienstleister mit dieser Art der Betreuung in Anspruch nehmen, rechnet dieser die anfallenden Kosten mit Ihnen gemeinsam ab.

Welche Leistungen gehören nicht zum Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung?

Aus dem hauswirtschaftlichen Bereich fallen alle Leistungen heraus, die nichts direkt mit der hauswirtschaftlichen Versorgung zu tun haben. Pflegerische Tätigkeiten wie etwa die Körperpflege oder Mobilisation gehören ebenso wenig in den hauswirtschaftlichen Bereich wie z. B. die Wundversorgung, die Wundpflege, Injektionen oder andere Dinge der medizinischen Behandlungspflege.

Zu beachten gilt hier zusätzlich: das Anreichen von Nahrungsmitteln fällt hier in den pflegerischen Bereich. Lediglich das Kochen und Vorbereiten von Mahlzeiten zählt hier zu den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten.

Pflegegeld für hauswirtschaftliche Tätigkeiten – wie mache ich die Leistungen geltend?

Für das Erbringen hauswirtschaftlicher Tätigkeiten im Rahmen eines professionellen ambulanten Pflegedienstleisters können Sie das Geld über die so genannten Pflegesachleistungen abrechnen lassen. Auch über die so genannten Entastungsleistungen können hauswirtschaftliche Tätigkeiten in Anspruch genommen werden und somit bis zu 125 € im Monat allein dafür verwendet werden.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Gute Pflege 24