Der erste Schritt, um Pflegegrad 4 und dessen Leistungen lt. Punktesystem zu beantragen

Voraussetzung ist, dass sie zuerst einen Antrag bei der für Sie zuständigen Pflegekasse stellen. Dann erhalten sie einen Termin für ein persönliches Gespräch mit einem ein Gutachter. Dieser führt eine Begutachtung/ Feststellung der aktuell noch vorhandenen Selbstständigkeit durch. Gehören sie zu den gesetzlich Versicherten, ist ein Gutachter des „MD“(medizinischer Dienst) für sie zuständig. Die Bezeichnung „MD“ beruht auf dem MDK-Reformgesetz von 2019 und löst die Abkürzung MDK ab. Besitzen sie eine private Krankenversicherung, führt dieses Gespräch ein Gutachter von MEDICPROOF.

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Das neue Begutachtungsassessment, kurz NBA genannt, bildet die Grundlage (Voraussetzung)für die Einstufung in einen Pflegegrad und die Gewährung von Leistungen. Je höher die derzeit noch vorhandene Selbstständigkeit bei ihnen festgestellt wird, umso geringer die Punktezahl und damit die mögliche Einstufung in einen Pflegegrad. Damit Pflegegrad 4 (nicht Pflegestufe 4) inklusive der Leistungen zuerkannt wird, muss eine Punktezahl von mindesten 70 bis maximal 90 erreicht werden.

Bei Pflegegrad 4 ist von einer „schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ auszugehen, die erweiterte Leistungen zulässt. Der Grad der Behinderung ist als hoch einzustufen.

Pflegegrad 4 und Pflegestufe 4?

Der Pflegegrad 4 lässt sich am ehesten mit der vormaligen Pflegestufe 2 mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz und der Stufe 3 vergleichen und resultiert aus dem Ergebnis im Punktesystem. Der Begriff Pflegestufe 4 gilt heute nicht mehr. Der Grad der Behinderung ergibt ich aus einem neuen Punktesystem.

Welche Grundlagen sind bei Pflegegrad 4 zu beachtend, um Leistungen beanspruchen zu können und zu wissen, wieviel Geld gewährt werden kann?

Um Pflegegrad 4 zu beantragen muss, wie gerade im Bezug auf das „NBA-Verfahren“ erwähnt, eine schwerste Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit vorliegen, damit sie Anspruch auf Pflegegrad 4 und dem damit verbundenen Pflegegeld zur (teilweisen) Abdeckung der Kosten erfolgreich geltend machen zu können.

Detailliert geht es bei der persönlichen Begutachtung bezüglich Grad 4 um folgende Punkte aus dem Punktesystem als Begutachtungsgrundlage für jeden Antragsteller und jede Antragstellerin, um Leistungen beanspruchen zu können:

1. Die selbstständige Mobilität:

Wie kann sich der Mensch fortbewegen und wie gut kann er seine Körperhaltung verändern? Auch das aufrechte Sitzen wird bewertet und gehört somit zu den Voraussetzungen, um Stufe 4 und das zustehende Pflegegeld, eine Geldleistung und/oder Sachleistungen (Pflegesachleistungen) zu erhalten? Wie viel Geld gezahlt wird, erfahren Sie hier in einem weiteren Abschnitt.

2. Die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten:

Besteht im Alltag eine ausreichende örtliche und zeitliche Orientierung und können eigene Entscheidungen getroffen werden, um (potenzielle) Risiken zu erkennen, eigene Bedürfnisse mitzuteilen und auch Gespräche zu führen? Auch dies sind wichtige Kriterien für Pflegegrad 4 und die weiteren Leistungen im Umfang dieser Stufe 4 wie Pflegegeld, eine Sachleistung (Pflegesachleistung) und/oder Geldleistungen.

3. Problematische Verhaltensweisen und psychische Probleme

Die weitere Frage für eine Einstufung in Grad 4 ist „Wie oft muss die betroffene Person psychische Unterstützung erhalten, weil ein aggressives oder ängstliches Verhalten vorliegt?“ Eine weitere Rolle bei der Einstufung in Pflegegrad 4 spielt zudem die Frage, ob nächtliche Unruhe oder Wahnvorstellungen bestehen.

4. Die eigene Versorgung trotz hohem Grad der Behinderung bewältigen

Eine weitere Voraussetzung besteht darin, wie gut der Mensch noch selber in der Lage ist, sich zu waschen, zu pflegen, zu essen und natürlich auch zu trinken.

5. Wie gut kann der Umgang mit krankheits- und/oder therapiebedingten Belastungen bzw. auch unterschiedlichen Anforderungen erfolgen?

Ein weiteres Kriterium für die Einstufung in Pflegegrad 4 mit diversen Leistungen ist auch, in welcher Art und in welchem Umfang wird aktuell und absehbar Hilfe beim selbstständigen Umgang mit der eigenen krankheitsbedingten Situation sowie der Wahrnehmung von erforderlichen Therapien und Behandlungen wie beispielsweise einer erforderlichen Dialyse oder dem Wechseln von Verbänden benötigt?

6. Gestaltung des Alltags und die eigenständige Pflege von sozialen Kontakten bei hohem Grad der Behinderung

Wie selbstständig kann der täglich wiederkehrende Alltag noch geplant und selbstständig gestaltet werden? Wie gut ist die Person, die Pflegegrad 4 mit beantragt, in der Lage, sich dauerhaft selbstständig zu beschäftigen und wie sieht es mit der bewussten sozialen Kontaktpflege aus?

Im Daraus ergibt sich dann im Ergebnis, ob Pflegegrad 4 mit seinen zahlreichen Leistungen zugesprochen wird oder nicht.

Alle hier aufgeführten Kriterien treten auch bei Demenz in Kraft.

Pflegegrad 4 und Demenz? Achtung: Nicht mehr Pflegestufe 4

Sie sind als versicherte Person mit anerkanntem Pflegegrad 4 an Demenz erkrankt, dann erhalten sie folgende Leistungen aus der Pflegekasse: Pflegegeld: 728 Euro pro Monat (wenn die häusliche Pflege auch bei Demenz durch Angehörige oder Freunde erfolgt) Pflegesachleistungen bei Demenz: 1.693 Euro pro Monat um Kosten zu decken (bei der ambulanten Pflege durch einen professionellen Pflegedienst

Wie viel Geld (Geldleistung) und andere Leistungen können von Ihnen bei Pflegegrad 4, einem hohen Grad der Behinderung, abgerufen werden, um die Kosten ganz oder teilweise zu decken?

Im Vergleich zu den niedrigeren Pflegegraden erhöhen sich die Leistungen bei Pflegegrad 4 erheblich. Voraussetzung ist die vertragliche Einstufung in Grad 4.

Folgend erfahren Sie, wie viel Geld Sie für Pflegegrad 4 (hoher Grad der Behinderung) von der Pflegekasse erhalten:

  • Pflegegeld Geld – 728,00 Euro/Monat
  • Pflegesachleistung Geld – 1.693,00 Euro/Monat
  • Tages- und Nachtpflege Geld – 1.612 Euro/Monat
  • Kurzzeitpflege Geld – 1.774,00 Euro/Monat
  • Verhinderungspflege Geld – 1.612,00 Euro/Monat
  • Vollstationäre Pflege Geld – 1.775,00 Euro/Monat
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen Geld – 125,00 Euro/Monat
  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel Geld bis zu 40,00 Euro/Monat
  • Hausnotruf Geld – 25,50 Euro/Monat
  • Wohnraumanpassung Geld – 4.000 Euro Gesamtsumme
  • Wohngruppenzuschuss Geld – 214,00 Euro/Monat

Pflegegrad 4: Welche Leistungen sind für unterschiedliche Nutzungsbereiche und die Deckung der Kosten gesetzlich vorgegeben?

Pflegegrad 4: Leistungen als Pflegegeld wofür?

Pflegegeld wird bei Pflegegrad 4 für pflegende Angehörige gezahlt, wenn die erkrankte Person von ihnen im eigenen Zuhause gepflegt werden.

Wie viel Geld wird gezahlt? 728,00 Euro/Monat.

Verwendung der Pflegesachleistung bei Pflegegrad 4

Erfolgt die Pflege bei Ihnen zu Hause durch einen professionellen Pflegedienst, dann wird die Pflegesachleistung bei Stufe 4 für die Erbringung von Pflege, Betreuung und Hilfe im Haushalt gewährt. Im Zusammenhang mit dem Umwandlungsanspruch können 40 % des Betrages für Kosten von weiteren Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwendet werden.

Wie viel Geld wird gezahlt? 1.693,00 Euro/Monat.

Leistungen in Form von Geldleistung und Sachleistungen in Kombination bei Pflegegrad 4

Voraussetzung: Angehörige und ein ambulanter Pflegedienst übernehmen im Zusammenhang mit Pflegegrad 4 ihre Pflege gemeinsam.

Tages- und Nachtpflege bei Pflegegrad 4

Diese Geldleistung wird ihnen bei Grad 4 zusätzlich zum Pflegegeld gezahlt.

Pflegegrad 4 und Kurzzeitpflege – Nach z. B. einem Krankenhausaufenthalt kann bei Pflegegrad 4 für maximal 28 Tage pro Jahr Kurzzeitpflege beantragt werden.

Wie viel Geld wird gezahlt? 1.612,00 Euro/Monat</s.

Pflegegrad 4 und Verhinderungspflege

Voraussetzungen: Die hier mögliche Geldleistung wird bei Pflegegrad 4 für maximal 6 Wochen pro Jahr gezahlt, wenn pflegende Angehörige erkrankt oder in Urlaub sind.

Voraussetzungen: Es wurde keine Kurzzeitpflege im laufenden Jahr beansprucht und der versicherten Person steht die Hälfte ihres Pflegegeldes zu.

Wie viel Geld wird gezahlt? 1.612,00 Euro /Monat.

Der Entlastungsbeitrag bei Pflegegrad 4

Der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 4 wird für Betreuungs- und Entlastungsleistungen gezahlt, wenn der Grad der Behinderung Pflegegrad 4 entspricht.

Voraussetzungen:

Die Verwendung erfolgt bei Stufe 4, einem hohen Grad der Behinderung, für folgende Leistungen:

  • geistige und körperliche Aktivierung bei Teilnahme an einer Betreuungsgruppe
  • Inanspruchnahme von Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder eines ambulanten Betreuungs- oder Pflegedienstes

Zu den weiteren Leistungen bei Grad 4, einem hohen Grad der Behinderung, und häuslicher Pflege gehören:

  • Pflegehilfsmittel der Pflegeversicherung
  • medizinische Hilfsmittel der Krankenkasse

Die jeweilige Geldleistung wird bei Grad 4 monatlich gezahlt.

Wie viel Geld gewährt wird, ist individuell vom Bedarf abhängig.

Bezuschussung der Wohnraumanpassung, wenn Stufe 4 zuerkannt wurde

Der einmalige Zuschuss wird gezahlt für zum Beispiel den Umbau der Wanne zur Dusche, einen Treppenlift, den bedarfsgerechten Wohnraumumbau uvm.

Voraussetzungen: Der Grad der Behinderung entspricht Pflegegrad 4

Weitere Leistungen bei Stufe 4:

  • Pflegekurse für pflegende Angehörige und Ehrenamtler/-innen, wenn Stufe 4 vorliegt
  • Förderung von Wohnraumgruppen
  • Beratung und Beratungsbesuche bei Pflegegrad 4, wenn pflegerische oder Umbauprobleme zu klären sind
  • Bezuschussung der Heimkosten für die stationäre Pflege im Pflegeheim bei Pflegegrad 4

Alle Leistungen resultieren aus dem Punktesystem und müssen einzeln und schriftlich beantragt werden.

Zudem unterliegen viele Leistungen dem individuellen Bedarf. Wie viel Geld gezahlt wird, ist andererseits in den Statuten festgelegt und ergibt sich auch aus dem Punktesystem.

Die Wortkombination kann ich beim besten Willen nicht mehr sinnführend einbauen!

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Gute Pflege 24