Änderungsantrag bei Schwerbehinderung

Wer bereits einen Grad der Behinderung (GdB) nach dem Schwerbehindertenrecht besitzt, kann diesen neu prüfen lassen.

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Das ist vor allem dann der Fall, wenn zu den bisherigen gesundheitlichen Einschränkungen weitere Behinderungen hinzukommen. Entscheiden Sie sich dafür, Ihren GdB überprüfen zu lassen, sollte diese Entscheidung jedoch gut durchdacht sein, denn auch eine Herabstufung Ihres bisherigen, im Formular für den Erstantrag festgestellten GdB ist bei einer erneuten Überprüfung möglich.

Änderungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht bei vorhandener Schwerbehinderung: Risiken möglich

Bei dauerhaften Beeinträchtigungen oder Behinderungen, die die körperlichen oder geistigen Fähigkeiten eines Menschen einschränken, ist die Möglichkeit gegeben, das Vorliegen einer Behinderung amtlich durch einen Erstantrag feststellen zu lassen. Das Ausmaß dieser Behinderung wird als Grad der Behinderung (GdB) bezeichnet und vom zuständigen Amt bestimmt. Der GdB rangiert auf einer Skala zwischen 0 und 100 und ab einem GdB von 50 gelten Betroffene als schwerbehindert und erhalten einen entsprechenden Schwerbehindertenausweis.

Da sich der gesundheitliche Zustand mit der Zeit oft verschlechtert, sind weitere Beeinträchtigungen möglich, die einen Änderungsantrag oder auch Verschlimmerungs- bzw. Verschlechterungsantrag nötig werden lassen. Hierbei wird eine mögliche Erhöhung des GdB überprüft.

Gleichzeitig besteht auch das Risiko, dass der vorhandene GdB aus dem Erstantrag herabgestuft wird. Das ist dann der Fall, wenn die zuständige Behörde die Gesamtsituation neu bewertet und nach dem Schwerbehindertenrecht zu dem Entschluss kommt, dass sich die Lage verbessert hat.

Betroffen sind davon vor allem Menschen mit Diabetes. Wer in vergangenen Jahren durch seine Diabeteserkrankung einen Schwerbehindertenausweis erhalten hat, läuft Gefahr, diesen entzogen zu bekommen. Nach der heutigen Rechtslage ist eine Schwerbehinderung allein aufgrund von Diabetes nämlich nicht mehr möglich.

Dies betrifft vor allem folgende Diabetiker:

  • Diabetiker, die orale Antidiabetika einnehmen
  • Diabetiker mit konventioneller Insulintherapie: Hier ist ein GdB von max. 30 bis 40 möglich

Bei Diabetikern, deren Erkrankung eine intensivierte Insulintherapie oder gar eine Pumpe erforderlich machen, stehen die Chancen besser. Zu beachten ist aber auch hier: Zusätzlich zu der Insulintherapie muss die Krankheit nachweislich mit erheblichen Einschränkungen im alltäglichen Leben verbunden sein.

Dabei spielen Tätigkeiten wie vermehrtes Messen und Spritzen sowie eine aufwändige Nahrungszubereitung erst einmal keine Rolle.

Der Änderungsantrag bei Schwerbehinderung- Betrachtung der Gesamtsituation

Hat sich Ihr Gesundheitszustand seit dem Erstantrag verschlechtert oder sind neue Beschwerden hinzugekommen, können Sie einen Erhöhungsantrag für Ihren GdB stellen. In diesem Fall muss die zuständige Behörde überprüfen, ob eine Erhöhung möglich ist und ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Bei dieser Prüfung wird für jede gesundheitliche Beeinträchtigung ein eigener GdB verteilt. Schließlich wird die Gesamtsituation betrachtet und daraus der endgültige GdB festgestellt.

Bestehender GdB nach dem Schwerbehindertenrecht jederzeit änderbar

Auch wenn Ihr GdB durch eine Behörde im Formular des Erstantrags festgestellt und bestimmt wurde, so ist er jederzeit änderbar. Das bedeutet zum Einen natürlich, dass eine Höherstufung möglich ist, aber auch, dass Sie Gefahr laufen, herabgestuft zu werden, wenn Sie die Voraussetzungen für eine Schwerbehinderung nicht oder nicht mehr erfüllen. Auch die unbefristete Gültigkeit des Bescheids und des Schwerbehindertenausweises geben hier keine endgültige Sicherheit.

Stellen Sie Besserungen Ihres gesundheitlichen Zustandes fest, so sind Sie dazu verpflichtet, diese Besserungen unverzüglich und ohne Aufforderung mitzuteilen. Zudem kann es auch jederzeit zu einem Nachprüfungsverfahren durch die zuständigen Behörden kommen.

Warum überhaupt der Änderungsantrag? Was würde eine Erhöhung des GdB nach dem Schwerbehindertenrecht bringen?

Wenn Sie Ihr Risiko einer möglichen Herabstufung gründlich durchdacht haben und einen Verschlimmerungs- bzw. Verschlechterungsantrag stellen wollen, kann Ihnen die Erhöhung Ihres GdB einen höheren Steuerfreibetrag bescheren. Zum Vergleich: Bei einem GdB von 50 könnten somit 570 €, bei einem GdB von 70 sogar 890 € geltend gemacht werden.

In aller Regel beträgt die Ersparnis aber sogar bei Spitzenverdienern nur rund 150 €, bei Geringverdienern oder solchen, die gar keine Steuern zahlen müssen, lohnt sich der Aufwand dementsprechend nicht.

Verschlimmerungs- bzw. Verschlechterungsantrag bei Wunsch nach vorzeitiger Altersrente?

Wenn Sie einen Verschlimmerungsantrag stellen möchten, um vorzeitig Ihre Altersrente antreten zu können, müssen Sie besonders gut alle Risiken abwägen. Eine mögliche Herabstufung kann nämlich bedeuten, dass Sie Ihre vorzeitige Altersrente nicht antreten dürfen.

Sinnvoll ist ein solcher Antrag also nur, wenn Ihr GdB bisher schon zu niedrig eingestuft ist und nun zusätzliche Beeinträchtigungen hinzugekommen sind. Hier können Sie nichts verlieren, da eine Herabstufung nicht zu befürchten ist und Sie im schlimmsten Fall Ihren bisherigen GdB behalten.