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- Führerschein Klasse B
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- gutes Arbeitsklima
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In Altenheimen und ambulanten Pflegediensten arbeiten nicht nur Alten-, Gesundheits- und Krankenpfleger, sondern oft auch Pflegehelfer. Diese Pflegehelfer haben nicht immer eine Ausbildung in diesem Beruf absolviert, sondern wurden vielmehr so eingearbeitet, dass sie im Rahmen ihrer Tätigkeit als Pflegehilfskraft das examinierte Pflegepersonal wertvoll unterstützen. Auch in Frankfurt und Umgebung gibt es die Möglichkeit, als ungelernter Pflegehelfer auch ohne Abschluss zu arbeiten.
Mittlerweile sind die Personalnotstände im Bereich der Alten-, Gesundheits- und Krankenpflege jedem bekannt. Vor allem in den letzten Jahren und nicht zuletzt verstärkt durch die Covid-19-Pandemie ist der Bedarf an Pflegepersonal drastisch angestiegen. Auch das Überaltern der Gesellschaft durch die stark angestiegene Lebenserwartung hat ihren Beitrag am Pflegekräftemangel geleistet.
So ist es nicht verwunderlich, dass neben dem examinierten Personal auch immer wieder Pflegehelfer eingesetzt werden, die keine Ausbildung in diesem Bereich haben. Sie sind eine wertvolle Unterstützung für das examinierte Pflegepersonal und leisten im Bereich ihrer Möglichkeiten einen wertvollen Beitrag zur pflegerischen Versorgung der betroffenen Personen.
Während examiniertes Pflegepersonal auch Medikamente verabreichen und Injektionen setzen darf, haben ungeschulte Pflegehelfer ohne Abschluss vor allem folgende Arbeitsbereiche, in dem sie den Pflegekräften unter die Arme greifen können:
Während examiniertes Pflegepersonal auch Medikamente verabreichen und Injektionen setzen darf, haben ungeschulte Pflegehelfer ohne Abschluss vor allem folgende Arbeitsbereiche, in dem sie den Pflegekräften unter die Arme greifen können:
Durch diese Übernahme einfacher Aufgaben unterstützen Pflegehelfer ohne Ausbildung das examinierte Pflegepersonal. Zudem sind sie häufig auch in privaten Haushalten als Haushaltshilfen zu finden.
Wer den Beruf des Pflegehelfers ohne Ausbildung durchführen möchte, darf nur im Rahmen der ihm erlaubten Tätigkeiten handeln und ist in seinem Aufgabenfeld stark begrenzt.
Folgende Tätigkeiten sind als Pflegehelfer ohne Ausbildung rechtlich verboten und können bei Nichtbeachtung zu einer Strafe für den Pflegehelfer ohne Ausbildung und seinen Arbeitgeber führen, vor allem dann, wenn der betroffene Patient einen Schaden nimmt und gesundheitliche Folgen zu befürchten hat: