Pflege bei ADHS

Wenn es um die Pflege eines Menschen geht, stehen in erster Linie körperliche Erkrankungen und Gebrechen im Vordergrund.

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Hier brauchen Sie oder einer Ihrer Angehörigen Unterstützung durch einen professionellen Pflegedienst, um den gewohnten Alltag so gut wie möglich weiter fortführen zu können. Doch auch geistige und nicht zuletzt auch psychische Erkrankungen können die Unterstützung eines Pflegedienstes erforderlich machen. Eine dieser Erkrankungen ist ADHS.

Die Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung oder kurz ADHS, ist eine Erkrankung, die sich schon oft in der Kindheit bemerkbar macht und von der Kinder und Erwachsene betroffen sein können. Gerade dann, wenn die Erkrankung stark ausgeprägt und schon in jungen Jahren diagnostiziert wird, kann eine professionelle Pflege bei ADHS nötig sein, um das betroffene Kind oder den betroffenen Erwachsenen und das gesamte Umfeld zu entlasten.

Wie äußert sich ADHS?

ADHS beginnt im Kindesalter und zählt zu den psychischen Störungen. Betroffene neigen häufig zu Verträumtheit und haben vermehrt Probleme, sich konzentrieren zu können. Sie sind hyperaktiv, zeigen ein unordentliches Schriftbild und neigen zu Angststörungen und Depressionen.

Die Ursache für ADHS ist bis heute unbekannt, Mediziner sehen aber ein Zusammenspiel von biologischen, psychischen und sozialen Faktoren.

ADHS wird in drei Schweregrade unterteilt:

  • leicht: mangelnde Konzentrationsfähigkeit, häufig hohe Kreativität
  • mittelschwer: erhöhte Ausprägung der Leitsymptome ohne Auswirkungen auf das Sozialverhalten, jedoch unbehandelt einhergehend mit erhöhtem Leistungsdruck und erhöhtem Suizidrisiko
  • schwer: starke Ausprägung der Leitsymptomatik inkl. gestörtem Sozialverhalten, Betroffene neigen zu Suchtverhalten

Eine Behandlung zielt darauf ab, den Betroffenen ein selbstständiges Leben unter Berücksichtigung vorhandener Fähigkeiten und Potenziale zu ermöglichen.

Die Diagnostik bei Erwachsenen ist deutlich erschwert, weil die Symptome sich sehr unterscheiden können und, abhängig von der jeweiligen Lebensphase, auch unterschiedlich stark ausgeprägt sind.

Pflege bei ADHS: Erhalten Betroffene einen Pflegegrad bei ADHS (früher: Pflegestufe bei ADHS)?

Für gewöhnlich sind ADHS-Betroffene nicht pflegebedürftig. Die Beeinträchtigungen sind in der Regel nicht schwerwiegend genug, um bei ADHS einen Pflegegrad (früher: Pflegestufe für ADHS) durch die Pflegekasse genehmigt zu bekommen. Gerade für Erwachsene gibt es keinen ADHS Pflegegrad (früher: Pflegestufe bei ADHS für Erwachsene).

Anders verhält sich die Lage bei Kindern mit der schweren Form der ADHS. In Ausnahmefällen ist hier ein Pflegegrad bei Kindern mit ADHS möglich. Hier kann ein Pflegegrad 1 erreicht werden (früher: Pflegestufe 0, also nicht einmal Pflegestufe 1 bei Kindern mit ADHS). Alle weiteren Pflegegrade, also Pflegegrad 2 bei ADHS oder Pflegegrad 3 bei ADHS und höher, sind sehr unwahrscheinlich. Die Voraussetzung für professionelle Pflege bei ADHS und den Erhalt von Pflegegeld für Kinder mit ADHS ist dabei, dass der Betreuungsaufwand für das Kind mit ADHS dabei deutlich höher ist als jener für ein Kind des gleichen Alters und ohne ADHS.

Pflege bei ADHS – Pflegegeld bei Kindern mit ADHS beantragen

Pflegegeld bei ADHS zu erhalten, ist nur möglich mit der vorherigen Beantragung eines Pflegegrades bei ADHS (früher: Pflegestufe bei ADHS beantragen).

Auch wenn die Diagnose ADHS bei Kindern oder Erwachsenen nur selten die Genehmigung eines Pflegegrades mit sich bringt, so ist ein Antrag dennoch ratsam. Gerade dann, wenn ein Kind unter der schweren Form der ADHS leidet und der Antrag gut begründet wird, kann es sein, dass die Pflegekasse den Pflegegrad bei ADHS anerkennt und somit auch Pflegegeld bei ADHS möglich ist. Dies bedeutet eine gute finanzielle Entlastung im Alltag.

Der erste Schritt des Antrags auf einen Pflegegrad bei ADHS ist dabei ein formloses Schreiben an die Kranken- bzw. Pflegekasse. Auch der Antrag auf einen Pflegegrad bei einem Erwachsenen mit ADHS erfolgt auf diese Weise.

Pflege bei ADHS – Die Zeit nach der Antragstellung

Nachdem der Antrag gestellt wurde, wird ein Termin zur Begutachtung vereinbart. Hier wird abgeklärt, inwiefern sich die Diagnose ADHS auf das alltägliche Leben auswirkt. Da die Erkrankung ungeheuer vielschichtig ist, ist eine ausreichende Beurteilung oft nicht immer möglich. Der Gutachter kann nur Momentaufnahmen des Alltags mit ADHS bewerten und diese sind oft nicht aussagekräftig genug.

Es ist daher ratsam, schon vorher ein Pflegetagebuch zu führen, in dem genauestens aufgezählt wird, welche Einschränkungen die Diagnose mit sich bringt. Dazu zählen z. B. die regelmäßige Einnahme wichtiger Medikamente, aber auch Verzögerungen, die durch die Diagnose ADHS im täglichen Erleben zustande kommen. Sind alle Beeinträchtigungen genau dokumentiert, so können diese einen Einblick in das Leben mit ADHS geben. Schwerwiegende Einschränkungen geben dabei Zeugnis darüber, wie schwierig das Leben mit ADHS nicht nur für den Betroffenen, sondern für das gesamte Umfeld sein kann.

Anhand der Beurteilung des Gutachters und des Ergebnisses aus dem Pflegetagebuch wird schließlich eine Entscheidung durch die Pflegekasse getroffen und es kann durchaus sein, dass es zur Genehmigung eines Pflegegrades kommt.

Pflegeberatung bei ADHS – Wir sind für Sie da!

Falls auch Sie, Ihr Kind oder einer Ihrer Angehörigen von der Diagnose ADHS betroffen sind und Fragen rund um das Thema Pflege bei ADHS haben, so vereinbaren Sie gerne unverbindlich einen Termin mit unseren Pflegeexperten. Wir beraten Sie gerne und stehen Ihnen bei Ihren Anliegen zur Seite.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Gute Pflege 24