Wenn pflegebedürftige Menschen oder deren Angehörigen Pflegegeld bei einer Pflegekasse, die zur Krankenkasse gehört, beantragen, erfolgt die Zahlung zur Finanzierung der ambulanten Versorgung im häuslichen Umfeld, in einer stationären oder teilstationären Einrichtung in Frankfurt und Umgebung.
Wann liegt Pflegebedürftigkeit vor?
Diese besteht, wenn ein Mensch in seinen Fähigkeiten und in seiner Selbstständigkeit mehr oder weniger stark betroffen ist und Hilfe durch Dritte benötigt. Die Dauer der Pflegebedürftigkeit muss für die Zahlung von Pflegegeld mindestens sechs Monate betragen. Die Beratung in einem persönlichen Beratungsgespräch bezüglich Pflegegeld als kostenfreies Angebot umfasst neben der allgemeinen Beratung die Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten in und um Frankfurt.
Wovon ist die Höhe des Pflegegeldes abhängig?
Sobald mindestens der Pflegegrad 2 attestiert ist, wird Pflegegeld für die häusliche Versorgung von der Pflegekasse bzw. der Pflegeversicherung gezahlt. Für die Bewilligung ist es unerheblich, ob die Pflege von Angehörigen, Ehe- oder Lebenspartnern, Ehrenamtlern oder erwerbsmäßigen bzw. angestellten Pflegekräften in Frankfurt und Umgebung erbracht wird. Das wichtigste Kriterium für die Gewährung von Pflegegeld besteht darin, dass der Pflegebedarf anerkannt ist und in erforderlicher und geeigneter Weise erbracht wird.
Wie beziffern sich die Pflegegeldzahlungen für die einzelnen Pflegegrade?
Für Pflegegrad 1 werden 316,00 Euro gezahlt und bei Anerkennung von Pflegegrad 3 bereits 545,00 Euro. Für Pflegegrad 4 erhalten Menschen mit entsprechendem Pflegebedarf 728,00 Euro und für Pflegegrad 5 als höchste Pflegestufe 901,00 Euro. Bei den genannten Beträgen handelt es sich um monatliche Auszahlungen.
Eine Beratungsstelle für Pflegegeld in Frankfurt und Umgebung finden
Eine Beratung bei Fragen zur Pflege / Pflegegeld übernehmen private Beratungsstellen und die Pflegekassen der Krankenkassen. Die gilt auch für Frankfurt und Umgebung mit den Städten Unterliederbach, Höchst, Schwanheim, Nied, Liederbach, Sulzbach, Zeilsheim, Sindlingen, Hattersheim, Kelsterbach und Hofheim am Taunus.
Häufig geht es im Beratungsgespräch aus unserer Erfahrung darum, mit welchen physischen und/oder psychischen Situationen bzw. Schwierigkeiten gerechnet werden kann. Auch die Frage, ob die Pflege zu Hause oder in einem Pflegeheim erfolgen soll, ist oft Bestandteil der Beratung in einer Beratungsstelle oder zu Hause.
Darüber hinaus erfolgt immer wieder eine Beratung zu den Fragen:
- Welche Kosten kommen auf die zu pflegende Person zu?
- Mit welchen Kosten müssen die Angehörigen rechnen?
- Was wird alles von der Pflegeversicherung gezahlt und was nicht?
Unterstützung erhalten sie als Ratsuchende in einer Beratungsstelle auch
- bezüglich der Kontaktaufnahme und Gesprächsführung mit Leistungsträgern
- beim Termin mit einem Gutachter/einer Gutachterin
- bei der Suche nach einem passenden Pflegedienst
Professionelle Beratung, um eine Entlastung für pflegende Angehörige zu erreichen
Damit pflegende Angehörige nicht im Laufe überfordert sind, enthält die Beratung auch Informationen zu unterschiedlichen Leistungen der Pflegeversicherung. In diesem Zusammenhang sind die Verhinderungspflege und weitere Angebote zu nennen. Bei der Beantragung ist die Beratung eine zielführende Hilfestellung, die sie unbedingt in Anspruch nehmen sollten.
Die Beratung in Frankfurt und Umgebung für erforderliche Pflege: Worauf ist zu achten?
Alle, die Pflegegeld erhalten, müssen in festgesetzten Zeiträumen eine Beratung bzgl. der Pflege wahrnehmen. Diese Beratung ist im § 37 Abs. 3 SGB XI geregelt.
Liegen Pflegegrad 2 oder 3 vor, muss die Pflegeberatung einmal halbjährlich wahrgenommen werden. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist die Pflegeberatung vierteljährlich erforderlich. Die Pflegeversicherung übernimmt die hierfür entstehenden Kosten zu 100 Prozent.
Worauf ist bei der Kombination von Pflegegeld und Pflegedienst zu achten und welches Ziel kann umgesetzt werden?
Damit unterschiedliche Bedürfnisse im Rahmen einer individuellen Pflege berücksichtigt werden können, besteht die Möglichkeit, Pflegegeld und Sachleistungen (Unterstützung von Pflegediensten) zu kombinieren. Bei dieser sogenannten Kombinationsleistung ist zu beachten, dass sich das Pflegegeld um „den Wert der in Anspruch genommenen Sachleistungen“ vermindert. Auch diesbezüglich empfehlen wir die Beratung in einem persönlichen Beratungsgespräch in Frankfurt und Umgebung.
Wird Pflegegeld auch im Ausland gezahlt?
Bei dieser Frage lohnt es sich für Sie, eine Beratung in Anspruch zu nehmen, die über die einzelnen Kriterien und die richtige Antragstellung von Pflegegeld informieren kann. Grundsätzlich wird Pflegegeld oder anteiliges Pflegegeld in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie in der Schweiz gezahlt. Im Beratungsgespräch in Frankfurt und Umgebung erfahren sie alle relevanten Details.
Zu nennen sind in diesen Zusammenhang folgende EU-Länder:
Belgien, Bulgarien, Dänemark und Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich sowie Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen. Auch die Länder Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich sowie Polen, Portugal, Rumänien und Schweden, die Slowakei, Slowenien und Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern gehören zu den Ländern, in denen Pflegegeld aus Deutschland gezahlt wird. Wegen der für Pflegende hohen Komplexität können wir nur empfehlen, eine Beratung in Anspruch zu nehmen.
Zu den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums, in denen Pflegegeld gezahlt wird, gehören neben den Mitgliedsstaaten der EU Island, Lichtenstein und Norwegen.
In Ländern, die nicht zur EU oder dem EWR gehören, wird Pflegegeld für maximal sechs Wochen pro Jahr gezahlt.
Beauftragung eines Pflegedienstes
Auch hierfür sollten sie die Beratung in einem persönlichen Beratungsgespräch wahrnehmen. Damit die erforderliche und attestierte Pflegebedürftigkeit durch einen Pflegedienst abgedeckt werden kann, muss im Vorfeld ein Versorgungsvertrag mit einer Pflegeversicherung bzw. einer Krankenkasse geschlossen werden. Welche Leistungen zu erbringen sind, wird vertraglich im Vorfeld festgesetzt. Das Beratungsgespräch dient dazu, alle Fragen ausführlich, nachvollziehbar, zielführend und verständlich sowie ehrlich zu beantworten.
Zwei wichtige Punkte zum Schluss:
1. Die Vorsorgevollmacht
Bevor sie schwer erkranken oder verunfallen, sollten sie eine Person ihres Vertrauens damit beauftragen, im Falle einer Pflegebedürftigkeit alles für sie zu regeln. Der Umfang einer solchen Vorsorgevollmacht kann frei bestimmt werden. Bei Unklarheiten bringt ein Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle Licht ins Dunkel.
2. Vorversicherungszeit
Die Vorversicherungszeit, auch Wartezeit genannt, beträgt, wenn zum ersten Mal ein Leistungsantrag gestellt wird, zwei Jahre. Dabei muss innerhalb der vorherigen letzten 10 Jahre ein Versicherungsverhältnis bestanden haben. Wir empfehlen, dass sie eine Beratung in einer der zahlreichen Beratungsstellen in Anspruch nehmen, damit alle Pflegeleistungen genutzt werden, die individuell möglich sind.
Abschließend kann festgehalten werden, dass die Pflege in Frankfurt und den umliegenden Städten und Gemeinden durch eine zielführende Beratung und Vielfältigkeit über einen guten Deckungsradius verfügt.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Gute Pflege 24