Kurzzeitpflege nach Reha

Wer nach einer Operation, einem Unfall oder aus anderen Gründen auf eine Rehabilitationsmaßnahme angewiesen ist, nimmt diese in den meisten Fällen in einer eigens dafür ausgerichteten Einrichtung wahr.

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Kombination aus Reha und Kurzzeitpflege für dauerhafte und größere Erfolge

Die meisten dieser Reha-Konzepte sind in der Regel für 21 Tage ausgelegt. Oft besteht bei den betroffenen Menschen nach dieser Zeit dennoch weiterhin ein erhöhter Pflegebedarf. Hier kann die Kurzzeitpflege eine willkommene Hilfe sein.

Viele Patienten benötigen nach einem Krankenhausaufenthalt eine Rehabilitationsmaßnahme in einer speziell darauf ausgerichteten Einrichtung. Hier können sie Fähigkeiten (wieder) erlernen, die ihnen durch Krankheit, Unfall, Operation oder andere Ereignisse abhandengekommen sind.

Speziell geschultes Fachpersonal trifft hierbei nicht nur Maßnahmen, die für die Reha von erheblicher Wichtigkeit sind, sondern führt auch jene durch, die für die pflegerische Versorgung von hoher Bedeutung sind. Betrachtet man die Konzepte, die heute für Rehabilitationsmaßnahmen genutzt werden, ist jedoch auffällig, dass die meisten davon für einen Zeitraum ausgelegt sind, der eine Dauer von 21 Tagen nicht überschreitet. Studien haben mittlerweile gezeigt, dass dieser Zeitraum zu kurz ist. Um mit einer Reha langfristige und größere Erfolge zu erzielen, benötigt es in der Regel deutlich mehr Zeit.

In diesem Zusammenhang erschreckend ist auch die folgende Zahl: Betrachtet man die Patienten, die nach einem Aufenthalt in der Kurzzeitpflege wieder entlassen werden, so sind 40 % von ihnen danach auf die dauerhafte Versorgung in einem Pflegeheim angewiesen.

Die Kurzzeitpflege soll genau das Gegenteil bewirken und ist nur als Überbrückung für Krisensituationen gesehen.

Gibt es Gründe für die hohe Pflegebedürftigkeit nach einer Kurzzeitpflege?

Der Zusammenhang für die hohe Anzahl an weiterer Pflegebedürftigkeit ist in dem direkten Zusammenspiel zwischen Reha und Kurzzeitpflege zu sehen. Der Anteil an Maßnahmen, die der Rehabilitation dienen, ist in der Kurzzeitpflege nach einem Reha-Aufenthalt viel zu gering, falls er überhaupt vorhanden ist.

Dadurch werden mühsam erarbeitete Fortschritte zunichte gemacht. Das Ergebnis: die Pflegebedürftigkeit bleibt länger bestehen, erweitert sich oder wird beibehalten.

Gleichzeitig ist der Aufenthalt in einer auf die Rehabilitation spezialisierten Einrichtung viel zu kurz, um langfristig einen Erfolg erzielen zu können und die betroffenen Menschen sind nicht mehr in der Lage, zu ihren alten Fähigkeiten zurückzukehren.

Gibt es die Möglichkeit, die Reha und die Kurzzeitpflege miteinander zu kombinieren?

Tatsächlich ist das möglich. Die Kurzzeitpflege kann auch in einer Einrichtung wahrgenommen werden, die sich vor allem auf Maßnahmen zur Rehabilitation spezialisiert. So wird aus beiden Angeboten das Maximum ausgeschöpft. Zum Einen bekommt der betroffene Patient die für sich wichtigen Maßnahmen eines Aufenthaltes in der Reha, auf der anderen Seite profitiert er davon, dass diese Maßnahmen über einen Zeitraum von nur 21 Tagen hinaus durchgeführt werden.

Auch die Pflegekassen erfahren eine Erleichterung, da so die Wahrscheinlichkeit der weiteren Pflegebedürftigkeit minimiert werden kann oder zumindest der Umfang dieser Maßnahmen reduziert wird.

Rehamaßnahmen als pflegender Angehöriger – wie sieht hier die Versorgung meines pflegebedürftigen Angehörigen aus?

Wer zu Hause einen Angehörigen pflegerisch versorgt, aber durch Krankheit, Unfall, Operation oder andere Vorkommnisse auf die Inanspruchnahme einer Rehamaßnahme angewiesen ist, benötigt für die Zeit seiner Abwesenheit einen adäquaten Ersatz für seine wichtige pflegerische Tätigkeit.

Was viele hier nicht wissen: Es ist möglich, für den pflegebedürftigen Angehörigen eine Kurzzeitpflege zu beantragen und diese in der Rehaklinik durchführen zu lassen, in der die eigene Reha stattfindet. Die Vorteile liegen dabei auf der Hand:

  • der pflegebedürftige Angehörige ist am selben Ort wie der pflegende Angehörige
  • Gewohnheiten können beibehalten werden, da der pflegende Angehörige als Ansprechpartner jederzeit greifbar ist
  • der pflegebedürftige Angehörige ist zwar nicht in der eigenen vertrauten Umgebung, hat aber das vertraute Gesicht des pflegenden Angehörigen in unmittelbarer Nähe
  • die Möglichkeit des Erlernens von Tipps und Tricks in der Durchführung der weiteren Pflege durch das geschulte Fachpersonal ist im Rahmen der eigenen Genesung möglich
  • die Pflege kann im Rahmen der eigenen Möglichkeiten neu erlernt oder angepasst werden

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Gute Pflege 24