Medizinische Behandlungspflege nach SGB V

Die Pflege im Sinne der medizinischen Behandlungspflege nach SGB V zu Hause durch einen Pflegedienst in Frankfurt und Umgebung

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Wenn Sie auf der Suche nach einem Pflegedienst sind, der die Krankenpflege im Sinne der medizinischen Behandlungspflege nach SGB V bei Ihnen zu Hause in Frankfurt und Umgebung übernimmt, so sind Sie bei unserem Pflegedienst an genau der richtigen Stelle.

Unter der Krankenpflege im Sinne der medizinischen Behandlungspflege nach SGB V versteht man alle Tätigkeiten, die durch unseren Pflegedienst in Frankfurt und Umgebung auf ärztliche Verordnung durchgeführt werden.
Unter diese Behandlungspflege fallen unter anderem folgende Tätigkeiten:

  • Wundversorgung und Pflege chronischer oder akuter Wunden
  • Verbandswechsel
  • Gabe von Medikamenten
  • Dekubitus – Behandlung
  • Messung des Blutdrucks
  • Messung des Blutzuckers
  • u. v. m.

Die Krankenpflege im Sinne der medizinischen Behandlungspflege nach SGB V ist dann notwendig, wenn die medizinische Versorgung von Pflegebedürftigen zu Hause sichergestellt werden soll. Ihr Hausarzt kann Ihnen also nicht nur Medikamente oder andere notwendige Dinge verschreiben, sondern auch gewährleisten, dass die Medikamentengabe durch einen Pflegedienst übernommen wird. Eine examinierte Pflegekraft oder eine Pflegehilfskraft mit der entsprechenden Weiterbildung in der Pflege kommt zu Ihnen nach Hause und versorgt Sie dort.

Voraussetzungen – Medizinische Behandlungspflege

Es gibt die verschiedensten Voraussetzungen, unter denen Ihr Hausarzt die Pflege im Sinne der medizinischen Behandlungspflege für notwendig erachten kann.

Falls Sie eine Operation durchführen lassen müssen, kann es z. B. sein, dass Sie für einen weiteren Aufenthalt im Krankenhaus schon fit genug sind, dennoch weitere Pflege im Sinne der medizinische Behandlungspflege benötigen. Falls Sie also Bettruhe einhalten sollen oder eine aufwendig zu pflegende Wunde haben, so werden Sie dennoch fachgerecht zu Hause versorgt und eine professionelle Pflege im Sinne der Behandlungspflege ist weiterhin gewährleistet.

Voraussetzungen - Medizinische Behandlungspflege

Ein weiterer Leistungspunkt unseres Pflegedienstes ist die Pflege bzw. Behandlungspflege und medizinische Versorgung, um einen Aufenthalt im Krankenhaus entweder zu verkürzen oder sogar zu verhindern. Im Rahmen der Pflege im Sinne der medizinischen Behandlungspflege handelt es sich hierbei dann um die so genannte Krankenhausvermeidungspflege. So können Sie in aller Ruhe in Ihrem gewohnten Umfeld wieder zu Kräften kommen und sich ausgiebig erholen.

Ein weiterer wichtiger Punkt der Pflege im Sinne der medizinischen Behandlungspflege ist zudem die Sicherung der von einem Arzt festgestellten notwendigen Pflege. Hier wird gewährleistet, dass unsere Mitarbeiter die Pflege ebenso gut durchführen, wie das Personal im Krankenhaus. Unser Pflegedienst kann die Pflege im Sinne der medizinischen Behandlungspflege also so weiterführen, dass Sie benötigte Infusionen erhalten oder Ihnen wichtige Injektionen verabreicht werden.

Beachten Sie dabei: Die erste Verordnung der Pflege im Sinne der medizinischen Behandlungspflege ist für einen Zeitraum von 14 Tagen gültig. Pflege im Sinne der medizinischen Behandlungspflege über diesen Zeitraum hinaus, wird von Ihrem Hausarzt als so genannte Folgeverordnung ausgestellt und ist dann auch für einen längeren Zeitraum gültig. Die Dauer für die weiterführende Pflege im Sinne der medizinischen Behandlungspflege ausgestellte Folgeverordnung wird Ihr Hausarzt Ihrem gesundheitlichen Zustand entsprechend begründen können.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Gute Pflege 24