Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad

Um in der Kurzzeitpflege betreut zu werden, ist in der Regel ein Pflegegrad nötig. Nur so erhalten Sie von der Pflegekasse eine Erstattung der angefallenen Kosten.

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Es gibt aber auch Menschen, die nicht pflegebedürftig sind, aber durch einen Vorfall, z. B. einen Unfall, eine Operation oder durch eine schwere Krankheit kurzzeitig auf die Unterstützung von Dritten angewiesen sind und die Leistungen einer Kurzzeitpflege benötigen.

Sind einige bestimmte Voraussetzungen erfüllt, ist es möglich, eine Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen, ohne einen Pflegegrad zu haben. Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden? Wie sieht es in einem solchen Fall mit der Übernahme der Kosten aus? Wer stellt den Antrag auf eine Kurzzeitpflege? Diese und andere Fragen beantworten wir für Sie hier.

Was versteht man eigentlich unter dem Begriff der Kurzzeitpflege?

Die Kurzzeitpflege im Rahmen der Übergangspflege gibt es seit dem 01.01.2016. Seit diesem Tag ist es für Menschen ohne dauerhafte Pflegebedürftigkeit und für solche ohne Pflegegrad möglich, die Übergangspflege in Form der Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. Die Voraussetzung für die Bewilligung einer Kurzzeitpflege ist die Erfüllung bestimmter Kriterien, auf die wir im Folgenden noch näher eingehen werden.

Die Übergangspflege bezeichnet dabei aber nicht nur die Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad in einer dafür vorgesehenen Pflegeeinrichtung. Auch im Bereich der häuslichen Pflege oder in Form einer Haushaltshilfe greift die Übergangspflege für all jene Personen, die auf Unterstützung angewiesen sind, aber dafür keine Pflegeeinrichtung benötigen.

Wie lange gilt der Zeitraum, in dem Sie Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen können?

Wenn Sie die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen wollen, ohne einen Pflegegrad zu haben (oder höchstens Pflegegrad 1), stehen Ihnen dafür maximal 8 Wochen pro Kalenderjahr zu. Tritt in diesem Zeitraum keine Besserung Ihres Gesundheitszustandes ein und ist diese auch auf Dauer nicht zu erwarten, ist die Überlegung anzustellen, ob ein Pflegegrad beantragt werden sollte.

In welchen Fällen steht Ihnen eine Kurzzeitpflege zu, obwohl Sie keinen Pflegegrad besitzen?

Wie eingangs schon erwähnt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um eine Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad in Anspruch nehmen zu können. Die Voraussetzungen für eine Genehmigung unterscheiden sich hierbei von den Kriterien derer für eine Kurzzeitpflege mit Pflegegrad.

Wenn Sie schon einen Pflegegrad haben, ist eine Kurzzeitpflege auch dann möglich, wenn pflegende Angehörige oder Pflegepersonen eine Auszeit von der Pflege benötigen und Urlaub haben. Ohne einen Pflegegrad ist das kein Grund für einen Anspruch auf Kurzzeitpflege.

Anspruch auf eine Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad besteht dann, wenn alle zu ergreifenden Maßnahmen wie eine häusliche Krankenpflege bei schwerer Krankheit oder nach einem Aufenthalt im Krankenhaus nicht ausreichen. Zu diesen Maßnahmen zählt neben der häuslichen Krankenpflege auch die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe.

Die Durchführung der Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad – wo findet sie statt?

Während andere Leistungen der Übergangspflege wie die häusliche Pflege oder eine Haushaltshilfe in den eigenen vier Wänden erfolgen, wird die Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung durchgeführt.

Wie wird die Kurzzeitpflege beantragt?

Wenn Sie nach einem Aufenthalt im Krankenhaus ohne Pflegegrad auf eine Kurzzeitpflege angewiesen sind, so leitet der Sozialdienst des behandelnden Krankenhauses in aller Regel alle nötigen Schritte zur Beantragung der Kurzzeitpflege ein. Ein Antrag auf Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad wird gestellt. Dieser Antrag nennt sich Übergangspflege ohne Kassenleistung.

Ein Antrag auf Kurzzeitpflege kann aber auch von dem behandelnden Pflegedienst, einem Angehörigen oder Ihnen selbst gestellt werden. Hierbei wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, die Ihnen mitteilt, welches Formular dafür ausgefüllt werden muss.

Wie hoch sind die Kosten der Kurzzeitpflege?

Die Kosten der Kurzzeitpflege richten sich nach der jeweiligen Pflegeeinrichtung, in der die Unterbringung erfolgen soll und sind somit von Fall zu Fall unterschiedlich. Eine genaue Kostennennung ist daher pauschal nicht möglich und muss mit der Pflegeeinrichtung besprochen werden. Einen Zuschuss für die zu tragenden Kosten erhalten Sie von den gesetzlichen Krankenkassen allerdings nur für alle Tätigkeiten, die im Rahmen der Pflege anfallen. Dazu kommen zusätzlich noch folgende Kosten:

  • Kosten für Zimmer und Verpflegung (wie in einem Hotel)
  • Investkosten (also z. B. Kosten für Instandhaltung etc.)

Die Höhe der Kostenerstattung ist übrigens sowohl bei der Kurzzeitpflege mit als auch ohne Pflegegrad gleich. Alle Kosten, die dabei über das Maximum des Erstattungsbeitrages gehen, müssen von Ihnen selbst getragen werden. Der Unterschied liegt hier allein beim Kostenträger: Die Kurzzeitpflege mit Pflegegrad wird von der gesetzlichen Pflegekasse übernommen, die Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad von der gesetzlichen Krankenkasse.

Die gesetzliche Krankenkasse trägt also einen Teil der Kosten in Höhe des gesetzlich festgelegten Pflegezuschusses, alles darüber hinaus müssen Sie selbst tragen. Sind Sie dazu nicht in der Lage, kann eine weitere Bezuschussung über das Sozialamt erfolgen.

Für wen eignet sich die Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad?

Zum Einen eignet sich die Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad für all jene Personen, auf die die o. g. Kriterien zutreffen. Besonders geeignet sind dabei aber noch folgende Personen:

  • Alleinstehende ohne Möglichkeit der Betreuung im näheren Umfeld
  • pflegende Angehörige, die selbst durch o. g. Kriterien pflegebedürftig werden (hier ist eine gemeinsame Kurzzeitpflege möglich)

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Gute Pflege 24