Pflegeberatung Höchst

Pflegeberatung Höchst – Die kostenlose Beratung für pflegende Angehörige in Höchst

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Die kostenlose Pflegeberatung in Höchst ist in erster Linie eine Beratung für Angehörige von Senioren, aber auch eine grundsätzliche Beratung zu Pflegeleistungen. Dabei kann sie für Betroffene mit Pflegegrad 1 als freiwillige Beratung zur Pflege in Anspruch genommen werden und ist für alle Betroffenen mit Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 ein verpflichtendes Beratungsgespräch zur Pflege in Höchst.

Sie ist als Angebot der Pflegekasse zu verstehen, die damit sicherstellen will, dass durch diese Beratung die häusliche Pflege in Höchst einem gewissen Standard entspricht, der den Gesundheitszustand der Betroffenen verbessert oder stabilisiert und eventuelle Komplikationen im Keim erstickt.

Ziele der halbjährlichen Pflegeberatung sind ferner:

  • die Patientenberatung zur Pflege
  • die Dekubitus-Beratung für Angehörige
  • die Beratung zur Demenz-Pflege
  • die Beratung zur Verhinderungspflege
  • die Beratung zur ambulanten Pflege
  • die Beratung zur Pflegestufe bzw. die Beratung zum Pflegegrad
  • die Beratung zur Altenpflege
  • die Beratung in der Pflege und zur Hausarbeit

Pflegeberatung Höchst – Ihre Beratungspflege

In einer Beratungsstelle für Pflegebedürftige stehen alle Themen rund um die Pflegebedürftigkeit im Vordergrund. Hier werden zum Beispiel alle Fragen zum Pflegegeld in einem Beratungsgespräch geklärt. Die Beratungspflege kann nicht nur in einer Pflegeberatungsstelle wahrgenommen werden, sondern auch als Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst in Höchst stattfinden.

Wie schon erwähnt, sichert dieser Beratungsdienst zur Pflege in Höchst nicht nur die Versorgung der pflegebedürftigen Menschen, sondern gibt auch den pflegenden Angehörigen ein großes Stück Sicherheit wieder. Sorgen und Ängste können an- und ausgesprochen werden und die Last dieser sehr wichtigen, aber auch schwierigen Aufgabe der Pflege eines Angehörigen zu Hause wird nicht mehr nur vom pflegenden Angehörigen selbst getragen, sondern in einem neutralen Raum mit versierten Pflegefachpersonen erörtert. So erhalten alle Beteiligten in einer solchen oft überfordernden Situation Rückhalt und gute Tipps und Hilfsangebote, falls die Situation doch einmal zu belastend werden sollte.

Pflegeberatung Höchst - Ihre Beratungspflege

Pflegeberatung Höchst – Ein breit gefächertes Angebot an Unterstützungsmöglichkeiten

Um pflegende Angehörige und pflegebedürftige Menschen gut zu unterstützen, müssen nicht nur alle anfallenden Fragen geklärt werden, sondern auch Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Das Angebot der Pflegeberatungsstellen ist dabei breit gefächert und auf jeden Bedarf individuelle abgestimmt. Gerade auch die Beratung rund um das Thema Pflegegeld und damit verbundene finanzielle Unterstützung bei plötzlich anfallenden Kosten sind hier ein Kernpunkt, um betroffenen Menschen so viel Hilfe und Unterstützung wir möglich zukommen zu lassen. Aus diesem Grund ist ein solcher Beratungseinsatz, der auch in Höchst in Anspruch genommen werden kann, ab Pflegegrad 2 verpflichtend und wird mit Sanktionen belegt, wenn die vereinbarten Beratungstermine nicht eingehalten werden. Diese Sanktionen reichen von einer Kürzung der Pflegeleistungen bis hin zur vollständigen Sperrung.

Pflegeberatung Höchst – Pflegeberatung nach Paragraph 7a SBG XI und Pflegeberatung nach Paragraph 37.3

Wenn es um die Inanspruchnahme der Pflegeberatung in den verschiedenen Beratungsstellen geht, wird nach der Pflegeberatung nach Paragraph 7a SBG XI und der Pflegeberatung nach Paragraph 37.3 unterschieden.

Hierbei richtet sich die Pflegeberatung nach Paragraph 7a SGB XI vor allem an Betroffene und ihre Angehörige und informiert und beantwortet erste Fragen, nachdem der Erstantrag auf Leistungen bei der Pflegekasse eingereicht worden ist. Diese Beratung erfolgt individuell anhand der Bedürfnisse der Betroffenen und ist auf freiwilliger Basis eingerichtet. Dieser Beratungseinsatz zur Pflege in Höchst kann zudem auch in den eigenen vier Wänden stattfinden, wenn die Beratungsstelle in Höchst aus verschiedensten Gründen nicht selbstständig aufgesucht wird.

Um optimal alle Fragen und Sorgen zu klären, führt ein Pflegeberater dieses Gespräch. Er ermittelt den individuellen Hilfs- und Unterstützungsbedarf und erteilt auf dieser Grundlage die Beratung selbst. Neben pflegerischen Aspekten beinhaltet dieses Beratungsgespräch auch Angebote rund um die Themen Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation. Fallen hier Fragen zur allgemeinen Pflegeeinschätzung an, ist der Gesundheitsberater der erste Ansprechpartner und kann hier schon eventuelle Schwierigkeiten verringern.

Zu den Themen, die in der Pflegeberatung nach Paragraph 7a SGB XI besonders beraten werden, zählen:

  1. Der Bedarf an Pflegehilfsmitteln und technischen Hilfsmitteln
  2. Eventuelle Anpassungen und Umbauten des eigenen Wohnraums, um diesen barrierefrei zu gestalten
  3. Die Möglichkeit des Besuchs von Pflegekursen für pflegende Angehörige zur Gewährleistung eines hohen Pflegestandards

Nach Paragraph 37.3 ist eine Pflegeberatung in diesem Umfang für die Pflegegrade 2 bis 5 verpflichtend, sofern hier das Pflegegeld die einzige Leistung ist, die der Pflegebedürftige und seine Angehörigen beziehen. Für die Pflegegrade 2 und 3 findet diese Pflegeberatung halbjährlich in Höchst statt. Da der pflegerische Aufwand und auch die bezogenen Leistungen höher sind, ist eine solche Pflegeberatung für die Pflegegrade 4 und 5 verpflichtend und findet nicht als halbjährliche Beratung statt, sondern ist sogar alle drei Monate verpflichtend einzuhalten.

Die Pflicht besteht nicht für Patienten mit Pflegegrad 1 oder Angehörige, deren pflegebedürftige Familienmitglieder auch durch einen Pflegedienst oder anderweitig versorgt werden und ist hier nur als freiwillig wahrzunehmendes Angebot zu verstehen.

Die Themengebiete, die nach Paragraph 37.3 abgedeckt werden, sind u. a.:

  1. Möglicherweise anfallende Umbaumaßnahmen in der eigenen häuslichen Umgebung zur Vereinfachung der Pflege
  2. Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln und technischen Hilfsmitteln
  3. Angebote, die auf die Erholung und Entlastung pflegender Angehöriger abzielen, wie z. B. die Beratung zur Inanspruchnahme der Verhinderungspflege und Umgebung
  4. Angebote, Geld- oder Sachleistungen bedeuten
  5. Kurse und Schulungen, um eine gute Pflege im eigenen häuslichen Umfeld zu gewährleisten

Pflegeberatung Höchst – Wie verhält es sich mit der Nachweispflicht

Sind Sie nach Paragraph 37.3 dazu verpflichtet, die Inanspruchnahme eines Beratungstermins nachzuweisen, so sollten Sie in jedem Fall abklären, wie der Nachweis zur zuständigen Pflegekasse gelangt. Bei einem Beratungstermin mit einem Pflegedienst kann es z. B. sein, dass der Nachweis vom Pflegedienst selbst der Pflegekasse übermittelt wird. Andere Anbieter hingegen übernehmen diesen Schritt nicht, sodass Sie selbst dafür Sorge tragen müssen, um Versäumnisse und damit verbundene Sanktionen zu vermeiden.

Pflegeberatung in Höchst – Nachweispflicht

Beim Paragraph 37.3 besteht eine Nachweispflicht darüber, dass die Beratungstermine wahrgenommen und in Anspruch genommen wurden. Findet die Beratung durch einen Pflegedienst statt, so reicht dieser den Nachweis bei der zuständigen Pflegekasse ein. Sie sollten in jedem Fall abklären, wie der Nachweis zur Pflegekasse gelangt, um Versäumnisse und Sanktionen zu verhindern.

Ist zu einem oder mehreren Versäumnissen der verpflichtenden Beratungstermine gekommen, ist es ratsam, sich sofort mit der zuständigen Pflegekasse in Verbindung zu setzen. Es gibt begründete Ausnahmen, die die Pflegekasse gelten lässt und unter denen es zu keiner Sanktion kommt. In allen anderen Fällen erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über Art und Umfang der zu erwartenden Sanktionen. Werden Termine wiederholt nicht eingehalten, kann es im schlimmsten Fall zu einer vollständigen Streichung der bisher erhaltenen Leistungen kommen.

Pflegeberatung Höchst – für Sie immer kostenlos

Nehmen Sie die Pflegeberatung in Höchst in Anspruch, ist dieses, in der Regel von der Pflegekasse bereitgestellte Angebot für Sie kostenlos. Dabei ist es egal, ob die Beratung nach Paragraph 7a SGB XI oder Paragraph 37.3 stattfindet. Die Beratungen selbst werden durch Pflegedienste, qualifizierte Pflegefachkräfte, aber auch an Pflegestützpunkten, wie z. B. der Diakonie durchgeführt.

Vorsicht ist dann geboten, wenn eine Beratung plötzlich kostenpflichtig sein soll und ein Anbieter hohe Geldsummen verlangt. Hier wird in der Regel durch unseriöse Vereine oder Personen darauf spekuliert, dass ahnungslose pflegebedürftige Personen und ihre pflegenden Angehörigen das nicht wissen und somit das Geld in eine vermeintlich gute Beratung investieren. Hier wird nicht im Sinne der Betroffenen gehandelt.

Pflegeberatung Höchst – Kurse und Schulungen für pflegende Angehörige

Betrachten wir Paragraph 45, so haben pflegende Angehörige die Möglichkeit, Pflegekurse und Pflegeschulungen zu belegen. Auch das Angebot für diese Kurse ist in der Regel kostenfrei. Hier soll gewährleistet werden, dass die häusliche Pflege und Betreuung für den Betroffenen qualitativ hochwertig und für die pflegenden Angehörigen einfacher wird. Dadurch nehmen Pflegekomplikationen ab und pflegende Angehörige werden deutlich entlastet.

Die angebotenen Pflegekurse finden in pflegerischen Einrichtungen, online, aber auch in der eigenen häuslichen Umgebung statt. In der Regel werden sie durch die Pflegekasse organisiert, aber auch in Auftrag gegeben.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Gute Pflege 24