Pflegeberatung Liederbach

Die kostenlose Pflegeberatung in Liederbach ist ein Angebot für Angehörige von Senioren. Sie werden hier zu allen Themen rund um die häusliche Pflege beraten.

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Die Pflegeberatung in Liederbach ist gleichzeitig aber auch eine grundsätzliche Beratung zu Pflegeleistungen, die von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen in Anspruch genommen werden kann. Für Betroffene mit Pflegegrad 1 ist sie als freiwillige Beratung zur Pflege zu verstehen. Alle Betroffenen mit Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 müssen ein solches Beratungsgespräch zur Pflege in Liederbach in regelmäßigen Abständen führen.

Das von Pflegekasse eingerichtete Angebot dieses Gespräches ist kostenlos. Die Pflegekasse will so sicherstellen, dass die häusliche Pflege durch diese Beratung einen qualitativ hochwertigen Standard erreichen kann, auch wenn sie nicht von Pflegefachkräften durchgeführt wird. Ein hoher Standard ist dabei Garant für die Verbesserung und Stabilisierung des Gesundheitszustandes der pflegebedürftigen Menschen. Außerdem wird so möglichen pflegerischen Komplikationen vorgebeugt.

Die Ziele, die durch eine solche mindestens halbjährliche Pflegeberatung erreicht werden sollen, sind:

  • die Beratung in der Pflege und zur Hausarbeit
  • zur Altenpflege
  • zur ambulanten Pflege
  • die Beratung zur Pflegestufe bzw. die Beratung zum Pflegegrad
  • zur Demenz-Pflege von Betroffenen
  • die Patientenberatung zur Pflege
  • die Dekubitus-Beratung für Angehörige
  • zur Verhinderungspflege für Angehörige

Die kostenlose Pflegeberatung in Liederbach – So sieht das Angebot aus

Wenn Menschen pflegebedürftig werden, ändert sich für die Betroffenen das ganze Leben. Gerade pflegende Angehörige und pflegebedürftige Menschen benötigen dann eine gute und vertrauensvolle Unterstützung. Nicht selten kommen Fragen auf, auf die sie schnellstmöglich gute Antworten benötigen. Zudem benötigen sie auch Möglichkeiten, um den Alltag zu vereinfachen. Diese Möglichkeiten umfassen z. B. Hilfsmittel oder andere Unterstützungsmöglichkeiten. Hier ist eine umfassende Beratung nötig, die ihnen aufzeigt, was ihnen zur Verfügung gestellt werden kann und was davon sie auch wirklich benötigen. Die offiziellen Pflegeberatungsstellen bieten dabei ein breit gefächertes Angebot. Sie können auf jeden Bedarf individuell abgestimmt reagieren.

Besonders wichtig für pflegende Angehörige und pflegebedürftige Menschen ist überdies die Beratung rund um das Thema Pflegegeld. Vor allem dann, wenn im privaten Bereich der häuslichen Pflege plötzlich anfallende Kosten im eigenen Wohnbereich anfallen, benötigen die Betroffenen finanzielle Unterstützung. Einer der Kernpunkte der kostenlosen Pflegeberatung in Liederbach ist daher auch das Pflegegeld.

Ab dem Pflegegrad 2 ist die Inanspruchnahme eines solchen, auch in Liederbach möglichen Beratungseinsatzes, verpflichtend. Bei einer Nichteinhaltung der Beratungstermine kann es zu Sanktionen als Folge kommen. Diese unterscheiden sich in ihrer Schwere und reichen von einer Kürzung der Pflegeleistungen bis hin zur vollständigen Sperrung von Geldern.

Die kostenlose Pflegeberatung in Liederbach nach Paragraph 7a SBG XI und 37.3

Es gibt zwei Möglichkeiten, die Pflegeberatung in den verschiedenen Beratungsstellen in Liederbach in Anspruch zu nehmen: die Pflegeberatung nach Paragraph 7a SBG XI und die Pflegeberatung nach Paragraph 37.3.

Die Pflegeberatung nach Paragraph 7a SGB XI ist vorrangig ein Informationsgespräch, das erste Antworten auf dringende Fragen liefert. Hier finden vorwiegend an Betroffene und ihre Angehörigen Hilfe, die den Erstantrag auf Leistungen bei der Pflegekasse gerade eingereicht haben. Die Beratung ist auf freiwilliger Basis und erfolgt individuell anhand der Bedürfnisse der Betroffenen. Dieser Beratungseinsatz zur Pflege findet in einer Beratungsstelle in Liederbach statt. Es ist aber auch möglich, das Gespräch in den eigenen vier Wänden zu führen.

Die Gesprächsführung übernimmt ein professioneller Pflegeberater. Mit viel Fachwissen und Expertise, aber auch Erfahrung können durch ihn alle wichtigen Fragen beantwortet werden. Sorgen und Ängste, die die Betroffenen vorher umtreiben, werden verringert oder sogar ganz genommen. Ziel des Gespräches ist die Ermittlung des individuellen Hilfs- und Unterstützungsbedarfes gemeinsam mit den Betroffenen. Neben den typischen anfallenden pflegerischen Aspekten werden auch Angebote besprochen, die sich mit den Themen Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation beschäftigen. Der Gesundheitsberater hat somit die Rolle des ersten Ansprechpartners inne, wenn es um die allgemeine Pflegeeinschätzung geht.

Themen, die bei der Pflegeberatung nach Paragraph 7a SGB XI in Liederbach besonders besprochen werden, sind:

  • Die Ermittlung des Bedarfs an Pflegehilfsmitteln und technischen Hilfsmitteln Eventuell anfallende Anpassungen und Umbauten, die den eigenen Wohnraum betreffen und diesen barrierefrei gestalten
  • Das Angebot von Pflegekursen für pflegende Angehörige zur Gewährleistung eines qualitativ hochwertigen Pflegestandards

Ab dem Pflegegrad 2 bis 5 ist die Pflegeberatung in Liederbach nach Paragraph 37.3 in diesem Umfang verpflichtend, wenn die Betroffenen das Pflegegeld als einzige Leistung im Rahmen der Pflegebedürftigkeit empfangen. Dabei müssen Betroffene der Pflegegrade 2 und 3 sind bei dieser Art Pflegeberatung in Liederbach halbjährlich an der Veranstaltung teilnehmen, Betroffene der Pflegegrade 4 und 5 sind dazu verpflichtet, alle drei Monate diese Beratung in Anspruch zu nehmen.

Für Patienten mit Pflegegrad 1 oder Angehörige, deren pflegebedürftigen Familienmitglieder z. B. durch einen Pflegedienst versorgt werden, entfällt die Teilnahmepflicht.

Bei dem Beratungsgespräch nach Paragraph 37.3 geht es u. a. um folgende Punkte:

  • Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln und technischen Hilfsmitteln
  • Angebote in Form von Geld- oder Sachleistungen
  • Umbaumaßnahmen, die möglicherweise in der eigenen häuslichen Umgebung anfallen und zur Vereinfachung der Pflege dienen
  • Angebote für die Erholung und Entlastung pflegender Angehöriger, also z. B. die Beratung zur Inanspruchnahme der Verhinderungspflege in Liederbach und Umgebung
  • Kurse und Schulungen für eine gute Pflege im eigenen häuslichen Umfeld

Die Nachweispflicht über die kostenlose Pflegeberatung in Liederbach

Die Inanspruchnahme eines Beratungstermins muss nachgewiesen werden. Dies ist nach Paragraph 37.3 geregelt. Sie müssen schon vor Gesprächsbeginn sicherstellen, wie dieser Nachweis zur Pflegekasse gelangt. Zwar übernimmt in den meisten Fällen die Beratungsstelle diese wichtige Aufgabe, in einigen Ausnahmefällen sind aber Sie dafür selbst verantwortlich. Ist das der Fall, muss der Nachweis so schnell wie möglich zur Pflegekasse losgeschickt werden. Nur so können Sanktionen vermieden werden. Werden ein oder mehrere Termine nicht eingehalten, müssen Sie sich unbedingt und schnellstmöglich mit der Pflegekasse in Verbindung setzen. Es gibt einige Ausnahmefälle, in denen Sie keine Sanktionen zu befürchten haben. Über die Art und das Ausmaß, falls es doch zu Sanktionen kommen sollte, werden Sie schriftlich in Kenntnis gesetzt. Die Streichung aller Leistungsbezüge gilt als schwerste Sanktion.

Ihre kostenlose Pflegeberatung in Liederbach – Ein Angebot der Pflegekasse

In der Regel wird die Pflegeberatung in Liederbach von der Pflegekasse bereitgestellt. Sie kann kostenlos in Anspruch genommen werden und wird durch die Pflegekasse organisiert. Sie sorgt dafür, dass die Durchführung der Beratungen durch Pflegedienste oder qualifizierte Pflegefachkräfte sichergestellt wird. Die Beratungsgespräche finden aber auch an Pflegestützpunkten statt, wie beispielsweise der Diakonie.

Seien Sie vorsichtig bei Beratungen, die kostenpflichtig sind. Hier handelt es sich meist um unseriöse Vereine oder Personen. Sie verlangen hohe Preise für die Beratung und hoffen darauf, Geld von ahnungslosen pflegebedürftigen Personen und ihre pflegenden Angehörigen zu bekommen.

Die kostenlose Pflegeberatung in Liederbach –  Auch Pflegekurse und -schulungen für pflegende Angehörige kostenlos

Laut dem Paragraph 45 haben pflegende Angehörige die Möglichkeit, Pflegekurse und Pflegeschulungen zu besuchen. Vornehmlich ist auch dieses Angebot kostenlos. Die angebotenen Kurse und Schulungen sollen gewährleisten, dass die häusliche Pflege und Betreuung für den Betroffenen qualitativ hochwertig ist. Auch pflegende Angehörige profitieren von diesen Kursen: Sie erfahren eine Erleichterung der doch oftmals belastenden Situation.
Das Kursangebot ist in pflegerischen Einrichtungen, online, aber auch in der eigenen häuslichen Umgebung möglich. Die Organisation übernimmt vorwiegend die Pflegekasse.

Kontaktieren Sie uns gerne und informieren Sie sich bei uns.
Ihre Gute Pflege 24 GmbH.