Pflegeberatung Nied

Die Pflegebedürftigkeit eines Menschen kommt oft plötzlich und unerwartet. Sie betrifft nicht nur den Pflegebedürftigen selbst, sondern auch seine Angehörigen, denn nicht selten soll die pflegerische Versorgung in den eigenen vier Wänden stattfinden und durch vertraute Personen übernommen werden.

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Pflegeberatung Nied – der Beratungsdienst zur Pflege in Nied

Wenn sich die Lebenssituation vom einen auf den anderen Moment so drastisch ändert, entstehen Ängste und Sorgen. Fragen treten auf, die einer Antwort bedürfen. Bei einem Beratungsgespräch zur Pflege in Nied können die wichtigsten Fragen geklärt werden, sodass Angst und Zweifel sich verflüchtigen und nicht mehr so bedrohlich wirken. Die Beratung zur Pflege ist die erste Anlaufstelle bei der Suche nach einem kompetenten Begleiter zum Thema Pflegebedürftigkeit.

Beim Beratungseinsatz zur Pflege handelt es sich um ein kostenloses Angebot, das durch die Pflegekasse bereitgestellt wird. Es umfasst die Beratung für pflegende Angehörige von Senioren in Nied, aber auch die Patientenberatung zur Pflege. In der Beratungsstelle für Pflegebedürftige werden alle wichtigen Themen rund um die Pflegebedürftigkeit behandelt. Kann die Beratung nicht in einer der Beratungsstellen erfolgen, so ist auch ein Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst in Nied oder auch einen anderen Anbieter, wie etwa die Pflegeberatung der Diakonie, in den eigenen vier Wänden möglich.

Ziele der Pflegeberatung in Nied

Die Pflegekasse stellt das Angebot einer kostenlosen Pflegeberatung sicher. Sie beabsichtigt damit, die Qualität der in häuslicher Umgebung stattfindenden Pflege auf einem hohen Niveau zu halten. Angehörige von pflegebedürftigen Menschen erhalten hier Antworten auf wichtige Fragen und können Hintergrundinformationen zur ordnungsgemäßen Pflege von hilfsbedürftigen Menschen erhalten. Die Pflegekasse erhofft sich somit die Vermeidung von Pflegefehlern und daraus resultierenden Komplikationen und gesundheitlichen Einschränkungen.

Darüber hinaus ist das Ziel der Pflegeberatung in Nied die Erhaltung oder bestenfalls sogar die Verbesserung des Gesundheitszustandes pflegebedürftiger Menschen. Zudem erfolgt eine umfassende Beratung zu notwendig gewordenen Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten, die den Alltag in der häuslichen Pflege erleichtern sollen. Dabei unterscheidet der Anspruch solcher Unterstützungsmöglichkeiten abhängig vom erteilten Pflegegrad. Auch die finanzielle Unterstützung in Form des Pflegegeldes unterscheidet sich in Abhängigkeit des Pflegegrades. So erhalten Pflegebedürftige mit einem höheren Pflegegrad natürlich mehr Unterstützung als jene mit einem niedrigen Pflegegrad.

Themen der Pflegeberatung in Nied

Das Gespräch umfasst die Beratung zum Pflegegrad in Nied (früher: Beratung zur Pflegestufe), aber auch das Beratungsgespräch zum Pflegegeld. Es erfolgt eine Beratung zu allen Pflegeleistungen in Nied und ferner auch zu folgenden Themen:

Pflegeberatung Nied – die Klärung aller Fragen an einem Ort

Mit einer bestehenden Pflegebedürftigkeit, die oft plötzlich und unerwartet Einfluss auf das bisherige Leben nimmt, ändert sich auch der bisher erlebte Alltag. Dies ist besonders dann der Fall, wenn die Pflege des pflegebedürftigen Menschen in der eigenen häuslichen Umgebung stattfinden soll. Nicht selten sind der Betroffene, aber auch pflegende Angehörige von Ängsten und Sorgen geplagt. Zu Beginn der Pflegebedürftigkeit stehen viele Fragen, die es zu klären gilt, um die Lebensqualität aller Beteiligten so hoch wie möglich zu halten. Dabei vertrauen betroffene Menschen auf eine kompetente Beratung, die schnell und unkompliziert erste Sorgen nehmen und Ängste schmälern kann. Als Laie ist es schwierig, sich mit diesem komplexen Thema auseinandersetzen zu müssen.

In Nied finden Angehörige und Betroffene umfassende Hilfe, die individuell auf eigene Bedürfnisse angepasst sind. Auch eine Beratung zur Umgestaltung und zum Umbau der eigenen vier Wände kann Thema der Pflegeberatung in Nied sein. Die Teilnahme an dieser mindestens halbjährlich stattfindenden Pflegeberatung ist für alle Betroffenen mit einem Pflegegrad von mindestens 2 verpflichtend, wenn sie die Pflege des Pflegebedürftigen nicht durch einen Pflegedienst erfolgen lassen.

Pflegeberatung nach Paragraph 7a SGB XI in Nied

Nach Paragraph 7a SGB XI ist die Pflegeberatung in Nied in erster Linie ein Informationsgespräch. Für Angehörige von pflegebedürftigen Menschen ist diese Art der Beratung vor allem dann sinnvoll, wenn die Pflegebedürftigkeit gerade frisch ist und der Erstantrag auf Pflegeleistungen gestellt wurde. Sie erfolgt grundsätzlich erst einmal auf freiwilliger Basis. Die Beratung findet individuell nach den jeweiligen Bedürfnissen der Betroffenen statt und wird in der Pflegeberatungsstelle oder aber auch in den eigenen vier Wänden durchgeführt. Dabei führt ein professioneller Berater durch das Gespräch, klärt grundsätzliche Dinge und beantwortet die ersten Fragen. Er ermittelt den individuellen Pflegebedarf und zeigt auf, welche Möglichkeiten es zur Erleichterung der häuslichen Pflege gibt. Er berät zu allen pflegerischen Themen und empfiehlt Kurse, in denen pflegende Angehörige erfahren, wie die Pflege in den eigenen vier Wänden stattfindet, welche Arten von Prophylaxen es gibt und worauf es bei einer qualitativ hochwertigen Pflege ankommt.

Zu den besprochenen Themen zählen vor allem:

  1. Die Ermittlung des individuellen anfallenden Bedarfs im Rahmen von möglichen Pflegehilfsmitteln und technischen Hilfsmitteln.
  2. Möglichkeiten im Rahmen der Anpassung oder des Umbaus der eigenen vier Wände, um so die Pflege zu erreichen und den eigenen Wohnbereich so barrierefrei wie möglich zu gestalten.
  3. Die Inanspruchnahme von Kursen oder anderen Angeboten, die dazu dienen, den Pflegestandard im häuslichen Bereich qualitativ hochwertig zu halten. Hier erfahren pflegende Angehörige Tipps und Tricks, die die anspruchsvolle Aufgabe der Pflege eines pflegebedürftigen Menschen erleichtern.

Die Pflegeberatung nach Paragraph 37 in Nied

Im Rahmen des Paragraph 37 ist die Pflegeberatung in Nied verpflichtend für folgende Personengruppen:

  1. Betroffene, die das von der Pflegekasse erhaltene Pflegegeld als einzige Leistung im Rahmen der Pflegebedürftigkeit erhalten und keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen.
  2. Betroffene, mit einem höheren Pflegegrad als Pflegegrad 1. Für alle Betroffenen mit einem Pflegegrad 2 oder Pflegegrad 3 besteht die Teilnahme in einem zeitlichen Abstand von maximal 6 Monaten. Pflegende Angehörige eines Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 sind sogar in einem Abstand von maximal drei Monaten zu einer Teilnahme an einer solchen Pflegeberatung verpflichtet.

Die Pflicht entfällt, wenn die Pflege durch einen Pflegedienst oder eine anderweitig professionelle Pflegeeinrichtung erfolgt.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Gute Pflege 24