Pflegeberatung Unterliederbach

Bei der kostenlosen Pflegeberatung in Unterliederbach werden Angehörige von Senioren zu allen Themen rund um die häusliche Pflege beraten.

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Unter die Pflegeberatung in Unterliederbach fällt aber auch eine grundsätzliche Beratung zu Pflegeleistungen. Betroffene mit Pflegegrad 1 können sie als freiwillige Beratung zur Pflege in Anspruch nehmen. Alle Betroffenen mit Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 müssen in regelmäßigen Abständen ein verpflichtendes Beratungsgespräch zur Pflege in Unterliederbach führen. Die Pflegekasse bietet dieses Gespräch kostenlos an. So stellt sie sicher, dass die häusliche Pflege durch diese Beratung einen qualitativ hochwertigen Standard vorweisen kann. Ein hoher Standard verbessert und stabilisiert den Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Menschen und beugt damit auch möglichen Komplikationen vor.

Die erhofften Ziele einer solchen mindestens halbjährlichen Pflegeberatung sind:

  • die Dekubitus-Beratung für Angehörige
  • die Beratung zur Demenz-Pflege von Betroffenen
  • die Patientenberatung zur Pflege
  • zur ambulanten Pflege
  • zur Pflegestufe bzw. die Beratung zum Pflegegrad
  • die Beratung zur Altenpflege
  • zur Verhinderungspflege für Angehörige
  • die Beratung in der Pflege und zur Hausarbeit.

Das umfangreiche Angebot der Pflegeberatung in Unterliederbach

Pflegende Angehörige und pflegebedürftige Menschen benötigen oft Unterstützung. Sie haben nicht selten anfallende Fragen, auf die sie bestmöglich schnelle Antworten benötigen. Daneben brauchen sie auch Möglichkeiten, um den Alltag zu vereinfachen. Darunter fallen z. B. Hilfsmittel oder andere Unterstützungsmöglichkeiten, die ihnen zur Verfügung gestellt werden müssen. Offizielle Pflegeberatungsstellen können sich dabei mit einem breit gefächerten Angebot nicht nur gut aufstellen, sondern auf jeden Bedarf individuelle abgestimmt reagieren.

Ein besonders wichtiger Punkt für pflegende Angehörige und pflegebedürftige Menschen ist die Beratung rund um das Thema Pflegegeld. Gerade im privaten Bereich der häuslichen Pflege benötigen die Betroffenen oft finanzielle Unterstützung bei plötzlich anfallenden Kosten im eigenen Wohnbereich. Das Pflegegeld ist einer der Kernpunkte der kostenlosen Pflegeberatung.

Die Inanspruchnahme eines solchen Beratungseinsatzes, der auch in Unterliederbach möglich ist, ist ab Pflegegrad 2 verpflichtend. Wenn die vereinbarten Beratungstermine nicht eingehalten werden, können Sanktionen die Folge sein. Diese sind breit gestaffelt und reichen von einer Kürzung der Pflegeleistungen bis hin zur vollständigen Sperrung von Geldern.

Die kostenlose Pflegeberatung nach Paragraph 7a SBG XI und Paragraph 37.3

Wer die Pflegeberatung in den verschiedenen Beratungsstellen in Anspruch nehmen möchte, hat zwei verschiedene Möglichkeiten. Wir unterscheiden hier die Pflegeberatung nach Paragraph 7a SBG XI und die Pflegeberatung nach Paragraph 37.3.

Bei der Pflegeberatung nach Paragraph 7a SGB XI geht es vor allem um Informationen und erste Antworten auf dringende Fragen. Sie richtet sich primär an Betroffene und ihre Angehörige, die den Erstantrag auf Leistungen bei der Pflegekasse eingereicht haben. Die Beratung erfolgt individuell anhand der Bedürfnisse der Betroffenen und findet auf freiwilliger Basis statt. Dieser Beratungseinsatz zur Pflege kann in einer Beratungsstelle in Unterliederbach stattfinden, aber auch in den eigenen vier Wänden.

Das Gespräch wird durch einen Pflegeberater geführt. Er klärt alle wichtigen Fragen und kann erste Sorgen und Ängste nehmen oder verringern. Während des Gespräches ermittelt er gemeinsam mit den Betroffenen den individuellen Hilfs- und Unterstützungsbedarf. Themen dieses Gespräches sind, neben den typischen anfallenden pflegerischen Aspekten, auch Angebote, die sich mit den Themen Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation beschäftigen. Der Gesundheitsberater ist also bei Fragen zur allgemeinen Pflegeeinschätzung der erste Ansprechpartner.

Besonders wichtige Themen der Pflegeberatung nach Paragraph 7a SGB XI sind:

  • Die Ermittlung des Bedarfs an Pflegehilfsmitteln und technischen Hilfsmitteln Eventuell anfallende Anpassungen und Umbauten, die den eigenen Wohnraum betreffen und diesen barrierefrei gestalten
  • Das Angebot von Pflegekursen für pflegende Angehörige zur Gewährleistung eines qualitativ hochwertigen Pflegestandards

Die Pflegeberatung nach Paragraph 37.3 ist für die Pflegegrade 2 bis 5 in diesem Umfang verpflichtend. Das gilt für Betroffene, für die das Pflegegeld die einzig in Anspruch genommene Leistung im Rahmen der Pflegebedürftigkeit ist. Betroffene der Pflegegrade 2 und 3 sind bei dieser Art Pflegeberatung in Unterliederbach verpflichtet, an dieser halbjährlichen Veranstaltung teilzunehmen. Für Betroffene der Pflegegrade 4 und 5 findet sie nicht als halbjährliche Beratung statt. Hier handelt es sich um eine Veranstaltung, die alle drei Monate verpflichtend wahrzunehmen ist.

Die Teilnahmepflicht entfällt für Patienten mit Pflegegrad 1 oder Angehörige, die ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder nicht selbst versorgen.

Wichtige Punkte, die nach Paragraph 37.3 besprochen werden, sind u. a.:

  • Angebote für die Erholung und Entlastung pflegender Angehöriger, also z. B. die Beratung zur Inanspruchnahme der Verhinderungspflege in Unterliederbach und Umgebung
  • Umbaumaßnahmen, die möglicherweise in der eigenen häuslichen Umgebung anfallen und zur Vereinfachung der Pflege dienen Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln und technischen Hilfsmitteln
  • Kurse und Schulungen für eine gute Pflege im eigenen häuslichen Umfeld
  • Angebote in Form von Geld- oder Sachleistungen

Die kostenlose Pflegeberatung Unterliederbach – Die Nachweispflicht

Nach Paragraph 37.3 sind Sie dazu verpflichtet, die Inanspruchnahme eines Beratungstermins nachzuweisen. Das bedeutet, dass Sie schon vorher sicherstellen müssen, wie dieser Nachweis zur Pflegekasse gelangt. In den meisten Fällen übernimmt die Beratungsstelle diese wichtige Aufgabe. Falls Sie aber selbst dafür verantwortlich sind, muss der Nachweis so schnell wie möglich losgeschickt werden. Nur so können Sie Sanktionen vermeiden. Falls Sie einen oder mehrere Termine nicht eingehalten haben, müssen Sie sich so schnell wie möglich mit der Pflegekasse in Verbindung setzen. In einigen Ausnahmefällen werden keine Sanktionen verhängt. Kommt es doch zu Sanktionen, werden Sie über Art und Ausmaß schriftlich in Kenntnis gesetzt. Die schwerwiegendste Sanktion ist die Streichung aller Leistungsbezüge.

Ein kostenloses Angebot der Pflegekasse

Die Pflegeberatung in Unterliederbach ist in der Regel von der Pflegekasse bereitgestellt. Damit ist und bleibt sie kostenlos. Die Durchführung der Beratungen wird Pflegedienste oder qualifizierte Pflegefachkräfte sichergestellt. Beratungsgespräche finden aber auch an Pflegestützpunkten, wie der Diakonie statt.

Vorsicht ist bei Beratungen geboten, die plötzlich kostenpflichtig sind. In der Regel handelt es sich um unseriöse Vereine oder Personen, die hohe Preise für die Beratung verlangen und darauf spekulieren, Geld von ahnungslosen pflegebedürftigen Personen und ihre pflegenden Angehörigen zu bekommen.

Pflegekurse und -schulungen für pflegende Angehörige ebenfalls kostenlos

Pflegende Angehörige haben laut Paragraph 45 die Möglichkeit, Pflegekurse und Pflegeschulungen zu besuchen. Auch dieses Angebot ist in den meisten Fällen kostenlos. Durch diese Kurse und Schulungen soll gewährleistet werden, dass die häusliche Pflege und Betreuung für den Betroffenen qualitativ hochwertig ist. Pflegende Angehörige erfahren so eine Erleichterung der doch oftmals belastenden Situation.

Das Kursangebot kann in pflegerischen Einrichtungen, online, aber auch in der eigenen häuslichen Umgebung wahrgenommen werden. Die Organisation obliegt in den meisten Fällen der Pflegekasse.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und informieren Sie sich.
Ihre Gute Pflege 24 GmbH.