Pflegeberatung Zeilsheim

Pflegeberatung in Zeilsheim – die Beratungsstelle für Pflegebedürftige in Zeilsheim

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Die Pflegeberatung ist eine kostenlose Beratungsleistung. Sie ist für Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 verpflichtend, kann aber auch schon bei Pflegegrad 1 in Anspruch genommen werden. Bei der Pflegeberatung in Zeilsheim handelt es sich um ein kostenloses Angebot der Pflegekasse. Ziele sind u. a.:

  • die Beratung von pflegenden Angehörigen
  • die Beratung zum Pflegegrad
  • die Beratung für Angehörige von Senioren
  • die Patientenberatung zu Pflegeleistungen
  • die Beratung zur Altenpflege
  • die Beratung zur häuslichen Pflege
  • die Beratung zur Demenz und ihrer Pflege
  • die Beratung zur ambulanten Pflege
  • die Beratung zur Verhinderungspflege
  • der Dekubitus und die Beratung für Angehörige
  • die Beratung in der Pflege zum Thema Hausarbeit
  • die Pflegeberatung nach Paragraph 37
  • die Pflegeberatung nach Paragraph 7a SGB XI
  • u. v. m.

Die Pflegeberatung in Zeilsheim – Beratungspflege in Zeilsheim

Ein Beratungsgespräch zum Thema Pflege soll die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen sichern und auch pflegenden Angehörigen z. B. bei einem Beratungsbesuch des Pflegedienstes in Zeilsheim wichtige Fragen beantworten und Unterstützung liefern. In der Pflegeberatungsstelle informiert der Beratungsdienst zum Thema Pflege. Ein wichtiger Punkt dabei ist die Beratung zur Pflegestufe in Zeilsheim, bei der es auch um finanzielle Unterstützung von pflegenden Angehörigen geht. Bei der kostenlosen Pflegeberatung in Zeilsheim ist nämlich auch zum Thema Pflegegeld ein Beratungsgespräch möglich.

Da ein solcher Beratungseinsatz zur Pflege in Zeilsheim ab Pflegegrad 2 verpflichtend ist, bedeutet das Nichteinhaltung der Beratungstermine im schlimmsten Fall die Kürzung oder sogar Sperrung von Leistungen im Rahmen der Pflege.

Unterschied zwischen Paragraph 7a SGB XI und Paragraph 37.3

Die Pflegeberatung nach Paragraph 7a SGB XI soll Betroffene und ihre Angehörige informieren und ihnen erste Fragen beantworten, wenn der Erstantrag auf Leistungen bei der Pflegekasse eingereicht worden ist. Die Beratung erfolgt individuell und ist auf freiwilliger Basis, zudem kann der Beratungseinsatz zur Pflege in Zeilsheim in den eigenen vier Wänden, aber auch in der Beratungsstelle in Zeilsheim stattfinden.

Ein Pflegeberater führt dieses Gespräch und ermittelt den individuellen Hilfs- und Unterstützungsbedarf. Auf dieser Grundlage erfolgt die Beratung selbst, die neben pflegerischen Aspekten auch Angebote rund um die Themen Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation beinhaltet. Mit Hilfe des Pflegeberaters ist auch die gemeinsame Begutachtung zur Pflegeeinschätzung möglich.

Themen, die in der Pflegeberatung nach Paragraph 7a SGB XI besonders beraten werden, sind:

  • Anpassungen und Umbauten des eigenen Wohnraumes
  • Besuch von Pflegekursen für pflegende Angehörige
  • Bedarf an Pflegehilfsmittel und technischen Hilfsmitteln

Für Pflegegrad 2, 3, 4 und 5 ist die Pflegeberatung nach § 37.3 verpflichtend, wenn als einzige Leistung Pflegegeld bezogen wird. Im Rahmen der Pflegegrade 2 und 3 findet eine halbjährliche Pflegeberatung in Zeilsheim statt.

Darüber hinaus muss die Beratung alle drei Monate durchgeführt werden, weil die Leistungen und der pflegerische Aufwand dementsprechend höher sind. Betroffene, die nicht nur Pflegegeld, sondern auch Sachleistungen, z. B. für einen ambulanten Pflegedienst in Zeilsheim beziehen, haben zwar einen Anspruch auf die Pflegeberatung, sind aber nicht verpflichtet, sie in Anspruch zu nehmen. Ebenso einen Anspruch aber nicht die Verpflichtung zum Beratungsgespräch haben auch Personen mit einem Pflegegrad 1.

Die Pflegeberatung nach Paragraph 37.3 bezieht sich vor allem auf folgende Themengebiete:

  • Kurse und Schulungen zur Pflege im eigenen häuslichen Umfeld
  • Angebote zur Entlastung für pflegende Angehörige, wie z. B. die Beratung zur Verhinderungspflege in Zeilsheim
  • Möglichkeiten zum Wahrnehmen von Leistungen wie Geld- oder Sachleistungen
  • Pflegehilfsmittel und technische Hilfsmittel
  • Umbaumaßnahmen der eigenen häuslichen Umgebung zur Vereinfachung der Pflege

Pflegeberatung in Zeilsheim – Nachweispflicht

Beim Paragraph 37.3 besteht eine Nachweispflicht darüber, dass die Beratungstermine wahrgenommen und in Anspruch genommen wurden. Findet die Beratung durch einen Pflegedienst statt, so reicht dieser den Nachweis bei der zuständigen Pflegekasse ein. Sie sollten in jedem Fall abklären, wie der Nachweis zur Pflegekasse gelangt, um Versäumnisse und Sanktionen zu verhindern.

Was tun, wenn ein oder mehrere verpflichtende Beratungstermine nach Paragraph 37.3 nicht wahrgenommen wurden?

Wenn ein oder mehrere Beratungstermine nach Paragraph 37.3 nicht wahrgenommen worden sind, müssen Sie sich umgehend mit der zuständigen Pflegekasse in Verbindung setzen. In begründeten Ausnahmen sind keine Sanktionen zu fürchten, in anderen Fällen kommt es zu einer schriftlichen Mitteilung darüber, dass Pflegeleistungen gekürzt werden. Nach einer wiederholten Nichteinhaltung kann es auch zu einer vollständigen Streichung der Leistungen kommen.

Pflegeberatung in Zeilsheim – Angebote immer kostenlos

Die Pflegeberatung in Zeilsheim ist, ob nach Paragraph 7a SGB XI oder Paragraph 37.3, immer kostenlos und wird in der Regel von der Pflegekasse angeboten. Pflegedienste, qualifizierte Pflegefachkräfte, aber auch Pflegestützpunkte, wie z. B. die Diakonie führen die Pflegeberatung durch. durchgeführt. Es gibt aber auch eine Vielzahl anderer Anbieter, die nicht alle ehrlich und im Interesse ihrer Klienten handeln. Vorsicht ist hier grundsätzlich dann geboten, wenn die Beratung plötzlich Geld kosten soll. Einige unseriöse Anbieter verlangen große Geldsummen als Honorar für ihre beratende Tätigkeit und verlassen sich darauf, dass pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen nicht wissen, dass es dieses Angebot auch kostenlos gibt.

Pflegeberatung in Zeilsheim – Pflegekurse und Pflegeschulungen für pflegende Angehörige in Zeilsheim

Nach Paragraph 45 besteht für pflegende Angehörige die Möglichkeit, Pflegekurse und Pflegeschulungen zu belegen. Diese Kurse sind in der Regel kostenfrei und sollen gewährleisten, dass die häusliche Pflege und Betreuung nicht nur einfacher für die pflegenden Angehörigen wird, sondern auch die allgemeine Pflegequalität zunimmt und somit Pflegekomplikationen beim Betroffenen verhindert werden.

Diese Pflegekurse können in Einrichtungen, online, aber auch in der eigenen häuslichen Umgebung stattfinden und reduzieren die Belastungen, die durch die harte Arbeit der Pflege entstehen.

Die Kurse werden in der Regel von der Pflegekasse selbst organisiert, in einigen Fällen werden aber auch geeignete Einrichtungen von der Pflegekasse beauftragt, eine entsprechende Veranstaltung zu organisieren.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Gute Pflege 24