Pflegeberatung Hattersheim – Die Anlaufstelle zur Beratung für pflegende Angehörige in Hattersheim
Bei der kostenlosen Pflegeberatung geht es um die Beratung für Angehörige von Senioren in Hattersheim. Sie umfasst aber auch eine grundsätzliche Beratung zu Pflegeleistungen. Für Betroffene mit Pflegegrad 1 kann sie als freiwillige Beratung zur Pflege in Anspruch genommen werden. Für alle Betroffenen mit Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 gilt sie als ein verpflichtendes Beratungsgespräch zur Pflege in Hattersheim. Sie wird von der Pflegekasse angeboten, um damit sicherzustellen, dass durch diese Beratung die häusliche Pflege einen gewissen qualitativ hochwertigen Standard vorweisen kann. Dieser verbessert und stabilisiert den Gesundheitszustand der Betroffenen nicht nur, sondern beugt eventuellen Komplikationen vor.
Ziele einer solchen halbjährlichen Pflegeberatung sind:
- die Patientenberatung zur Pflege
- die Dekubitus-Beratung für Angehörige
- die Beratung zur Demenz-Pflege von Betroffenen
- die Beratung zur Verhinderungspflege für Angehörige
- die Beratung zur ambulanten Pflege
- die Beratung zur Pflegestufe bzw. die Beratung zum Pflegegrad
- die Beratung zur Altenpflege
- die Beratung in der Pflege und zur Hausarbeit
Pflegeberatung Hattersheim – Ein umfangreiches Angebot an Unterstützungsmöglichkeiten für Sie
Pflegende Angehörige und pflegebedürftige Menschen benötigen zur Unterstützung nicht nur Antworten auf all ihre anfallenden Fragen, sondern auch Möglichkeiten, die den Alltag vereinfachen und zur Verfügung gestellt werden. Die Pflegeberatungsstellen sind dabei mit einem breit gefächerten Angebot gut aufgestellt und so auf jeden Bedarf individuell abgestimmt. Vor allem die Beratung rund um das Thema Pflegegeld, bei dem es um damit verbundene finanzielle Unterstützung bei plötzlich anfallenden Kosten im eigenen Wohnbereich geht, sind hier ein Kernpunk. So erfahren betroffene Menschen so viel Hilfe und Unterstützung wie möglich.
Ein solcher Beratungseinsatz, der auch in Hattersheim in Anspruch genommen werden kann, ist ab Pflegegrad 2 verpflichtend. Sanktionen können die Folge sein, wenn die vereinbarten Beratungstermine nicht eingehalten werden. Sie reichen von einer Kürzung der Pflegeleistungen bis hin zur vollständigen Sperrung.
Ihre kostenlose Pflegeberatung nach Paragraph 7a SBG XI und Pflegeberatung nach Paragraph 37.3
Bei Inanspruchnahme der Pflegeberatung in den verschiedenen Beratungsstellen, unterscheiden wir die Pflegeberatung nach Paragraph 7a SBG XI und die Pflegeberatung nach Paragraph 37.3.
Die Pflegeberatung nach Paragraph 7a SGB XI richtet sich vor allem an Betroffene und ihre Angehörige. Sie informiert und beantwortet erste Fragen, nachdem der Erstantrag auf Leistungen bei der Pflegekasse eingereicht worden ist. Hier erfolgt die Beratung individuell anhand der Bedürfnisse der Betroffenen. Sie findet auf freiwilliger Basis statt. Dieser Beratungseinsatz zur Pflege kann zudem nicht nur in der Beratungsstelle in Hattersheim stattfinden, sondern auch in den eigenen vier Wänden.
Ein Pflegeberater führt dieses Gespräch und geht dabei nicht nur auf Sorgen und Nöte ein, sondern klärt alle wichtigen Fragen. Die Ermittlung des individuellen Hilfs- und Unterstützungsbedarfes erfolgt aus der Beratung selbst. Neben den typischen anfallenden pflegerischen Aspekten geht es bei diesem Beratungsgespräch auch um Angebote zu den Themen Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation. Bei Fragen zur allgemeinen Pflegeeinschätzung ist der Gesundheitsberater der erste Ansprechpartner.
Die in der Pflegeberatung nach Paragraph 7a SGB XI besonders wichtigen Themen sind:
- Die Ermittlung des Bedarfs an Pflegehilfsmitteln und technischen Hilfsmitteln
- Eventuell anfallende Anpassungen und Umbauten die den eigenen Wohnraum betreffen und diesen barrierefrei gestalten
- Das Angebot von Pflegekursen für pflegende Angehörige zur Gewährleistung eines qualitativ hochwertigen Pflegestandards
Für die Pflegegrade 2 bis 5 ist eine Pflegeberatung nach Paragraph 37.3 in diesem Umfang verpflichtend, wenn das Pflegegeld die einzig in Anspruch genommene Leistung des Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen ist. Für die Pflegegrade 2 und 3 handelt es sich bei der Pflegeberatung um eine halbjährliche Veranstaltung in Hattersheim. Für die Pflegegrade 4 und 5 findet sie nicht als halbjährliche Beratung statt, sondern ist alle drei Monate verpflichtend wahrzunehmen.
Für Patienten mit Pflegegrad 1 oder Angehörige, die ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder durch einen Pflegedienst oder anderweitig versorgen lassen, besteht keine Teilnahmepflicht.
Wichtige Punkte nach Paragraph 37.3 sind u. a.:
- Umbaumaßnahmen, die möglicherweise in der eigenen häuslichen Umgebung anfallen und zur Vereinfachung der Pflege dienen
- Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln und technischen Hilfsmitteln
- Angebote für die Erholung und Entlastung pflegender Angehöriger, also z. B. die Beratung zur Inanspruchnahme der Verhinderungspflege in Hattersheim und Umgebung
- Angebote in Form von Geld- oder Sachleistungen
- Kurse und Schulungen für eine gute Pflege im eigenen häuslichen Umfeld
Pflegeberatung Hattersheim – Die Nachweispflicht
Da Sie nach Paragraph 37.3 dazu verpflichtet sind, die Inanspruchnahme eines Beratungstermins nachzuweisen, müssen Sie schon vorher sicherstellen, wie dieser Nachweis zur Pflegekasse gelangt. Oft übernimmt die Beratungsstelle diese wichtige Aufgabe, manchmal sind aber auch Sie selbst dafür verantwortlich. Der Nachweis sollte so schnell wie möglich losgeschickt werden, um Sanktionen zu vermeiden. Im Falle eines oder mehrerer nicht eingehaltener Termine müssen Sie sich so schnell wie möglich mit der Pflegekasse in Verbindung setzen. Es gibt Ausnahmefälle, bei denen keine Sanktionen verhängt werden. Falls dies nicht der Fall ist, werden Sie über Art und Ausmaß der Sanktion schriftlich in Kenntnis gesetzt. Im schlimmsten Fall kann es zu einer Streichung aller Leistungen kommen.
Pflegeberatung Hattersheim – Ein kostenloses Angebot der Pflegekasse
Das Angebot der Pflegeberatung in Hattersheim ist in der Regel von der Pflegekasse bereitgestellt und kostenlos. Die Beratungen werden durch Pflegedienste oder qualifizierte Pflegefachkräfte durchgeführt, finden aber auch an Pflegestützpunkten, wie z. B. der Diakonie statt.
Vorsicht bei Beratungen, die plötzlich kostenpflichtig sind und bei denen Anbieter hohe Geldsummen verlangen. Hier handelt es sich in der Regel um unseriöse Vereine oder Personen, die darauf spekulieren, Geld von ahnungslosen pflegebedürftigen Personen und ihre pflegenden Angehörigen zu bekommen.
Pflegeberatung Hattersheim – Pflegekurse und -schulungen für pflegende Angehörige
Laut Paragraph 45 haben pflegende Angehörige die Möglichkeit, Pflegekurse und Pflegeschulungen zu besuche. Das Angebot dafür ist meist kostenfrei. So soll gewährleistet werden, dass die häusliche Pflege und Betreuung für den Betroffenen qualitativ hochwertig ist. Für die pflegenden Angehörigen ergibt sich eine Erleichterung der doch oftmals belastenden Situation.
Das Kursangebot ist in pflegerischen Einrichtungen, online, aber auch in der eigenen häuslichen Umgebung möglich. Die Organisation findet durch die Pflegekasse statt.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Gute Pflege 24