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Wenn ein geliebter Mensch plötzlich oder auch durch Krankheit absehbar pflegebedürftig wird, möchten viele Angehörige die Pflege übernehmen. Oft treten gerade in dieser neuen Situation viele Fragen auf, die einer Klärung bedürfen, z. B. die Frage nach einem Anspruch auf ein Pflegebett und der dazugehörigen Beantragung eines Pflegebettes. Um eine gute Pflege im Sinne des Pflegebedürftigen innerhalb der eigenen vier Wände durchzuführen, ist ein solcher Antrag auf ein Pflegebett oft von immenser Wichtigkeit. Um ein Pflegebett für zu Hause zu beantragen, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein. Welche Voraussetzungen das sind und wie Sie ein Krankenbett für zu Hause beantragen können, erfahren Sie in diesem Text.

Ein Krankenbett beantragen – Was sind die Voraussetzungen, um ein Pflegebett zu beantragen?

Ein Pflegebett erleichtert die Pflege nicht nur im stationären Pflegebereich, sondern auch in der häuslichen Pflege ungemein. Die Pflege, gerade durch Angehörige, kann so im Sinne des Pflegebedürftigen, aber auch der pflegenden Angehörigen deutlich verbessert werden, da es für viele Erkrankungen und Einschränkungen individuelle Modelle mit einer Vielzahl an Einstellungsmodi gibt. Richtig eingesetzt kann ein Pflegebett dabei helfen, die Mobilität eines Pflegebedürftigen länger zu erhalten. Um ein Krankenbett bei der Krankenkasse bzw. ein Pflegebett bei der Pflegekasse beantragen zu können, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein. Das Recht auf ein Pflegebett ist unter anderem abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit und somit von der Schwere der körperlichen und geistigen Einschränkungen. Ein an Demenz erkrankter Mensch kann z. B. von einem Bett profitieren, das sich bis zum Boden herunterfahren lässt. Eine mögliche Sturzgefahr aus dem Bett heraus wird hier deutlich gesenkt.

Zudem sollte das Pflegebett dazu dienen, die Pflege zu erleichtern und Beschwerden des Pflegebedürftigen zu lindern. Ein weiterer Aspekt ist die Erhaltung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen, der durch ein einstellbares Pflegebett auch selbstständig Handlungen im Bett vornehmen kann.

Ein Pflegebett beantragen – welche Kosten entstehen?

Zuerst wird geklärt, über welchen Leistungsträger ein Pflegebett beantragt wird. Hier geht es um die reine Begrifflichkeit, denn sowohl ein Krankenbett, als auch ein Pflegebett ist ein und dasselbe Hilfsmittel. Ein Krankenbett wird allerdings über die Krankenkasse beantragt, während die Beantragung des Pflegebettes über die Pflegekasse erfolgt. Möchten Sie ein Pflegebett ohne Pflegestufe beantragen, empfiehlt sich die Beantragung eines Krankenbettes bei der Krankenkasse. Dient das Bett als technisches Hilfsmittel, übernimmt die Krankenkasse alle anfallenden Kosten. Hilfreich ist hier der Gang zum behandelnden Hausarzt. Dieser kann eine Verordnung ausstellen, dass ein Pflegebett nötig wird. So erhalten Sie ein Krankenbett auf Rezept.

Lehnt die Krankenkasse den Antrag dennoch ab, kann das Bett über die Pflegekasse beantragt werden, ohne dass ein Pflegegrad notwendig ist. So entsteht beispielsweise kein automatischer Anspruch auf ein Pflegebett bei Pflegegrad 2, bzw. um ein Pflegebett beantragen zu können, benötigt es nicht unbedingt Pflegegrad 2 oder Pflegegrad 3. Erfolgt der Antrag jedoch sofort über die Pflegekasse, ist ein Pflegegrad erforderlich. Schon bei der Einschätzung durch den MDK kann ein Vermerk eingetragen werden, dass ein Pflegebett benötigt wird. Auch hier erfolgt dadurch der Antrag auf ein Pflegebett auf Rezept, jedoch ohne die Einschaltung des behandelnden Arztes. So können Sie sogar ganz ohne Formular ein Pflegebett beantragen.

Wird ein Pflegebett generell abgelehnt, ist es auch möglich, ein solches Bett selbst zu kaufen. Die Kosten dafür sind in der Regel aber relativ hoch, sodass sich andere Möglichkeit(en) empfehlen können.

Pflegebett beantragen – wie lange dauert das?

Oft ist Eile geboten, wenn ein Pflegebett beantragt wird, die Auswahl ist allerdings riesig. Welches Bett sich am besten eignet, erfahren Sie beispielsweise im Zusammenspiel mit Sanitätshäusern, die auf eben solche Hilfsmittel in der Pflege spezialisiert sind. Zu beachten sind Funktion und Bedienung des Bettes. Es gibt Niederflurbetten. Sie sind besonders für solche Menschen, die durch akute oder chronische Zustände der Verwirrung versuchen, aus dem Bett auszusteigen, obwohl sie alleine kaum oder schlecht gehfähig sind. Niederflurbetten lassen sich bis fast auf den Boden herunterfahren und verhindern somit Verletzungen durch Stürze aus dem Bett. Eine weitere Variante sind Pflegebetten, die unterschiedlich einstellbar sind. Sie sind in ihrer Handhabung einfach zu bedienen und ermöglichen so auch dem pflegebedürftigen Menschen selbst, Einstellungen am Bett vorzunehmen. Die Selbstständigkeit ist hierbei so gesichert, dass der Patient durch individuelle Einstellungen alleine aus dem Bett aufstehen oder im Bett sitzen kann.

Ist der Antrag auf ein Pflegebett genehmigt und das Bett ausgesucht, können einige Tage vergehen, bis das Bett in den eigenen vier Wänden aufgestellt ist. Daher ist eine frühzeitige Beantragung, gerade dann, wenn eine drohende Pflegebedürftigkeit abzusehen ist, dringend ratsam. Die Beantragung eines Pflegegrades beispielsweise, gerade in Zusammenarbeit mit einem sozialen Dienst einer pflegerischen Einrichtung, ist im Eilverfahren innerhalb weniger Tage genehmigt, sodass weitere Planungen so komplikationsarm wie möglich ablaufen können.

Pflegebett beantragen – was tun bei weiteren Fragen?

Die Pflegebedürftigkeit eines geliebten Menschen stellt alle darin involvierten Menschen vor eine neue und oft herausfordernde Situation. Viele Menschen, gerade pflegende Angehörige, haben in diesem Fall unendlich viele Fragen und reagieren auf die Fülle an Informationen und Hindernissen mit Verzweiflung und Überforderung. Diese Reaktionen sind nicht nur verständlich, sondern auch normal und bedürfen einer kompetenten Beratung. Wenn Sie unsicher sind und Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Unsere geschulten Mitarbeiter beraten Sie zu allen Themen rund um Pflegebedürftigkeit, Hilfsmaterialien und anderen Punkten. Wir sind dabei mit Herz und Verstand für Sie da und unterstützen Sie, Ihren pflegebedürftigen Angehörigen zu versorgen.

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