
Viele pflegebedürftige Menschen möchten ihr Leben auch dann noch in den eigenen vier Wänden verbringen, wenn sie durch Alter und Krankheit in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt werden. Sie fühlen sich unwohl bei dem Gedanken, in eine Pflegeeinrichtung zu ziehen und brauchen Hilfe und Unterstützung von anderen Menschen. Diese Hilfe und Unterstützung möchten sie jedoch ungern bei einem fremden Menschen einfordern und verlassen sich auf Familienangehörige oder enge Freunde. So spüren sie in einer sich ihnen neu darstellenden Situation noch etwas Vertrautes und haben auch noch ein Stück Kontrolle und Selbstbestimmung.
Wenn eine private Pflegeperson nun aber die Versorgung und Betreuung durch eigene Krankheit oder auch Urlaub für einen kurzen Zeitraum nicht gewährleisten kann, kann sie eine Verhinderungspflege beantragen. Sie soll dafür genutzt werden, dass eine gute Versorgung pflegebedürftiger Menschen auch dann noch möglich ist, wenn die Bezugsperson verhindert ist. Die Pflegekassen steuern in diesem Fall Verhinderungspflegegeld in Höhe von maximal 1612 € pro Jahr hinzu. Damit können die Kosten für eine Ersatzpflege im anfallenden Zeitraum teilweise oder sogar vollständig gedeckt werden. Die gute Nachricht: Ein Antrag auf Verhinderungspflege ist auch rückwirkend möglich. Wie Sie die Verhinderungspflege rückwirkend beantragen, welche Voraussetzungen erfüllt und was Sie dafür beachten müssen, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag.
Wie lange können Sie Verhinderungspflege und Verhinderungspflegegeld rückwirkend beantragen?
Der maximale Betrag für das Verhinderungspflegegeld beträgt 1612 € im Jahr. So beteiligen sich die Pflegekassen an den Kosten für eine Ersatzpflege, wenn die private Pflegeperson durch Urlaub, eigene Krankheit oder andere Gründe für einen kurzen Zeitraum die Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen nicht gewährleisten kann. Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht für maximal sechs Wochen im Jahr. Eine rückwirkende Beantragung ist dann möglich, wenn die Verhinderungspflege und der finanzielle Anspruch nicht komplett genutzt werden. Laut §45 SGB I verfällt dieser Anspruch erst nach 4 Jahren, sodass Sie bis zu 4 Jahre rückwirkend Verhinderungspflege beantragen können.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege rückwirkend beantragen: Wo ist das möglich?
Um Verhinderungspflege zu beantragen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Auch wenn ein Anspruch von bis zu 4 Jahren rückwirkend geltend gemacht werden kann, ist es empfehlenswert, die Verhinderungspflege im Voraus zu beantragen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um die Verhinderungspflege beantragen zu können?
Um die Verhinderungspflege beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- die Pflegebedürftigkeit muss seit mindestens sechs Monaten bestehen
- die Ersatzpflege wird von einem ambulanten Pflegedienst oder einer Privatperson übernommen, zu der keine Verwandtschaft (bis zum 2. Grad) besteht
Wie wird die Verhinderungspflege berechnet und ausgezahlt?
Um die finanzielle Unterstützung in der Verhinderungspflege ausgezahlt zu bekommen, müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen offiziellen Antrag stellen. Die Pflegekassen bieten hierfür kostenfreie Vordrucke an, mit denen Ihnen das Prozedere vereinfacht werden soll. Für die erbrachten Leistungen der in Anspruch genommenen Ersatzpflege ist zudem ein Nachweis nötig, also unter anderem eine Rechnung oder ein Stundenzettel. Anhand dieser von Ihnen eingereichten Nachweise erfolgt die Berechnung schließlich in zwei unterschiedlichen Gruppen:
1. Nicht verwandte Pflegepersonen
Hierunter fallen Pflegepersonen, die mit der pflegebedürftigen Person nicht bis zum zweiten Grad verwandt sind, verschwägert sind und auch nicht im selben Haushalt leben. Hier können bis zu 1612 € Verhinderungspflegegeld in Anspruch genommen werden.
2. Nahe Verwandte, die als Pflegeperson agieren
Hierunter fallen, wie oben schon genannt, nahe Verwandte, Angehörige, die in derselben häuslichen Gemeinschaft leben und die die Pflege nicht als Erwerb ausüben. Diese Personengruppe erhält in jedem Fall nur den anderthalbfachen Betrag des nach Pflegegrad ausgezahlten Pflegegeldes. Aufwendungen, die in Form von Fahrtkosten, Verdienstausfällen oder anderen Ausgaben anfallen, können im Rahmen der Verhinderungspflege aber so geltend gemacht werden, dass auch hier bis zu 1612 € erstattet werden können. Gleiches gilt auch für nahe Verwandte, die die Pflege als Erwerb ausüben.